Durch die Vorgaben des KrW-/AbfG - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
vom 27. September 1994 wurde vom Gesetzgeber die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vorgegeben (§1).
Dabei gelten aufgrund des Gesetzes folgende Hierarchie (§2):
Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft (§4) sind Abfälle
Am 12. Dezember 2008 ist die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu verringern, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft zu verbessern. Die Abfallrahmenrichtlinie ist in nationales Recht umzusetzen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des EU-Rechts soll auch das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz fortentwickelt werden, ein Entwurf zur Neufassung des KrW-/AbfG ist im Feb.2012 durch Bundestag sowie Bundesrat genehmigt worden (Inhalte werden noch eingefügt).
Für die Erfassung und Verwertung spezieller Abfall- bzw. Stofffraktionen stehen weitere gesetzliche Rahmenbedingungen zur Verfügung, u.a. Bioabfallverordnung (BioAbfV.), Elektrogesetz (ElektrG.), Batteriegesetz (BattG.) etc.
Dieses Gesetz gilt für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind (§1).
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Weiterhin ist durch entsprechende Hinweise sicherzustellen,
Um die Sammlung von Altbatterien weiter zu optimieren wurde im neu gegründeten Arbeitskreis Nachhaltigkeit beschlossen, neben den vorhandenen Sammelstellen, u.a. AStA – Büro, Geb. R und Geb. D, an 3-4 neuen Standorten entsprechende Sammelboxen aufzustellen.
Die derzeit vorhandenen Standorte werden in der folgenden Abbildung dargestellt:

Stationen zur Sammlung von Altbatterien als PDF
Durch die stoffliche Verwertung, u.a. in Hochofenprozessen ist es möglich, verschiedenen Fraktionen, z.B. Roheisen, Zinkkonzentrat oder Schlacke zu gewinnen. In weiteren Verfahren können Metalle, u.a. Kobalt, Nickel oder Kupfer zurückgewonnen werden.
Mit geeigneten logistischen und metallurgischen Recyclingverfahren ist die Rückgewinnung von wertvollen Wertstoffen mit deutlichen Vorteilen im Bereich der Ressourcenschonung und der Energieeffizienz verbunden. So zeichnet sich beispielsweise die Sekundärproduktion von Stahl durch eine 2- bis 3-fache, von Kuper durch eine 3-fache oder von Aluminium sogar durch eine 12- bis 15-fache Energieeinsparung gegenüber der Primärproduktion aus. Dementsprechend trägt das Recycling von Wertstoffen in erheblichem Masse dazu bei, die Emissionen von Schadstoffen und Treibhausgasen zu verringern.
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Sammlung und Entsorgung erfolgt über die
Stiftung GRS Batterien |
Weiter Informationen finden sich darüber hinaus in der folgenden Broschüre: