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Wozu braucht man eigentlich Gesetze


benecke
Richterinnen und Richter entscheiden in Rechtsstreitigkeiten, wenn kein eindeutiges Gesetz die Sachlage regelt. Wozu wir grundsätzlich dennoch Gesetze benötigen, erklärt Professorin Martina Benecke. Sie lehrt an der Juristischen Fakultät Bürgerliches Recht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht.



Wenn Arbeitskämpfe stattfinden, beispielsweise Piloten oder Lokführer streiken, wird oft darüber diskutiert, ob eine Streikmaßnahme legal oder illegal ist. Wer die Antwort auf diese Fragen in einem Arbeitskampfgesetz sucht, wird aber enttäuscht werden: Es gibt kein solches Gesetz. Die einzige Rechtsquelle ist Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes, der eigentlich nur das Grundrecht auf Zusammenschluss zu Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden regelt. Das deutsche Arbeitskampfrecht ist Richterrecht. Warum braucht man also Gesetze, wenn es in einem so wichtigen Rechtsgebiet auch ohne geht? Gesetze stellen generelle Regeln auf, wie bestimmte Konflikte zu lösen sind. Das Richterrecht hat zwar den Vorteil, stärker auf den Einzelfall eingehen zu können, das Gesetzesrecht schafft aber Rechtssicherheit. Das bedeutet, dass jeder weiß, in welchen Fällen eine Strafe droht, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist oder ein Grundstück verkauft werden kann. Man kann sein Verhalten darauf einstellen und seine Folgen vorhersehen. Der Politik ist durch Gesetze Planung für die Zukunft möglich. Rechtssicherheit kann also wichtiger sein als Einzelfallgerechtigkeit. Daher kommt keine zivilisierte Rechtsordnung ohne Gesetze aus.