Wer darf segnen?
Pater Josip Gregur, Professor für Liturgiewissenschaft erklärt, was beim spirituellen Vorgang des Segnens geschieht und wer hierzu autorisiert ist.
Jeder, der Gutes im Sinn führt! Das ist natürlich eine sehr allgemeine Antwort, aber selbst der priesterliche Segen am Ende der Heiligen Messe kann darauf zurückgeführt werden. Denn segnen heißt lateinisch benedicere, griechisch eulogein, also gut-sprechen. Dieses Gutsprechen über jemanden oder über etwas kann durch Zeichen unterstrichen werden. So machten früher die Eltern ihren Kindern beim Ausgehen ein Kreuz auf die Stirn oder die Omas über das frischgebackene Brot. Da allerdings die Erfahrung zeigt, dass man des Guten letztlich nicht mächtig ist, spricht man die Dinge oder Menschen im Namen von jemand gut, der im Anfang (‚in Prinzip‘) wollte, „dass es gut war“ (Gen 1,10), letztlich also im Namen Gottes. Wenn bereits das schlicht wohlwollende „Grüß Gott“ Segen ist (‚Gott wende sich dir freundlich zu‘), so hängt die ‚Segensdichte‘ von der Amtlichkeit (Kirchlichkeit) und Feierlichkeit des Segens ab. Auf diese Weise erstreckt sich die Palette des ‚Gut-Sprechens‘ vom Segen des Papstes ‚urbi et orbi‘, über den Segen des Vorstehers der kirchlichen Gottesdienstes, das Kreuzzeichen bei Tisch bis hin zum schlichten ‚guten Tag‘ auf der Straße.