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Seit wann dürfen Frauen in Bayern studieren?


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Was heute eine Selbstverständlichkeit, sah vor nur gut einhundert Jahren ganz anders aus. Bis 1900 durften Frauen in Bayern kein Studium ergreifen. Weshalb sich das änderte, erläutert Pädagogin Prof. Dr. Eva Matthes.



Aus gesellschaftspolitischen (Überzahl unverheirateter und damit unversorgter Frauen aus dem Bildungsbürgertum) und aus weltanschaulichen Gründen entstand Ende des 19. Jahrhunderts eine Reihe von Vereinen, die sich für das Frauenstudium und für die Errichtung von zur Hochschulreife führenden Mädchengymnasien einsetzten. Die Menege der Gegen-stimmen war beträchtlich. Viele männliche Akademiker fürchteten die weibliche Konkur-renz. So war in der „Neuen Bayerischen Landeszeitung“ vom 18.01.1900 zu lesen: „…Je mehr Frauenzimmer höhere Schulen besuchen, um so mehr steht die Männlichkeit der Studenten in Gefahr, insoferne als sie vor lauter Rücksichten gegen das weibliche Geschlecht zu duldenden Eunuchen werden …Die Ausbreitung des Frauenstudiums ist ein gemeingefährlicher Unfug, die Frau hat vermöge ihrer natürlichen Veranlagung und Bestimmung nicht den Beruf des Man-nes…“ Da sich aber zunehmend auch Väter aus dem Bildungsbürgertum für das Studium ihrer unverheirateten Töchter einsetzten, geriet der Bayerische Staat immer stärker unter Druck, sodass Prinzregent Luitpold am 21.09.1903 mit einem knappen „Genehmigt“ eine Vorlage des Bayerischen Kultusministeriums unterzeichnete. Somit durften vom Winterse-mester 1903/04 an Frauen, die die allgemeine Hochschulreife aufwiesen, sich in Bayern für ein Studium einschreiben.