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Übergangslösung für CAMPUS CARD als Semesterticket


In der Einführungsphase der CAMPUS CARD für Studierende wurde eine Übergangslösung für die Nutzung als Semesterticket bis zur ersten Validierung gefunden.
5.4.2013:
In der Einführungsphase der CAMPUS CARD für Studierende wurde eine Übergangslösung für die Nutzung als Semesterticket bis zur ersten Validierung gefunden:

Grundsätzlich gilt weiterhin: Die persönliche CAMPUS CARD (Studierendenausweis) ist gleichzeitig ein gültiger Fahrausweis im öffentlichen Nahverkehr, wenn eine entsprechende Validierung der Karte (Aufdruck des aktuellen Gültigkeitsdatums) vorgenommen wurde. Falls der Studierendenausweis kein persönliches Lichtbild enthält, ist er als Semesterticket nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Für Studierende der Universität gilt jedoch ab Beginn des Sommersemesters 2013 (01.04.2013):

"Bis Ende April 2013 werden im Öffentlichen Nahverkehr des  AVG bei Vorlage noch nicht validierter CAMPUS CARDS bei Kontrollen lediglich Ermahnungen ausgesprochen, eine umgehende Validierung der CAMPUS CARD an der Universität vorzunehmen. Eine Erfassung der Daten erfolgt während dieses Zeitraums nicht."

Dies impliziert, dass auch die bisher erhobene Verwaltungsgebühr von 7,- Euro nicht erhoben wird.

(Fahren ohne CAMPUS CARD und damit ohne Studierendenausweis wird nach wie vor erfasst.)

Meldung vom 05.04.2013