Grundsätzlich gilt weiterhin: Die persönliche CAMPUS CARD (Studierendenausweis) ist gleichzeitig ein gültiger Fahrausweis im öffentlichen Nahverkehr, wenn eine entsprechende Validierung der Karte (Aufdruck des aktuellen Gültigkeitsdatums) vorgenommen wurde. Falls der Studierendenausweis kein persönliches Lichtbild enthält, ist er als Semesterticket nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Für Studierende der Universität gilt jedoch ab Beginn des Sommersemesters 2013 (01.04.2013):
"Bis Ende April 2013 werden im Öffentlichen Nahverkehr des AVG bei Vorlage noch nicht validierter CAMPUS CARDS bei Kontrollen lediglich Ermahnungen ausgesprochen, eine umgehende Validierung der CAMPUS CARD an der Universität vorzunehmen. Eine Erfassung der Daten erfolgt während dieses Zeitraums nicht."
Dies impliziert, dass auch die bisher erhobene Verwaltungsgebühr von 7,- Euro nicht erhoben wird.
(Fahren ohne CAMPUS CARD und damit ohne Studierendenausweis wird nach wie vor erfasst.)
Meldung vom 05.04.2013