FÜR BESCHÄFTIGTE
(Stand 20.3.2013)

Informationsblatt für Beschäftigte zur CAMPUS CARD AUGSBURG - aktualisiert vom 10.4.2013
Das Antragsprotal für die Beantragung der CAMPUS CARD als Beschäftigtenausweis ist freigeschaltet: https://mycca.rz.uni-augsburg.de/ba/
VERSCHIEDENE MÖGLICHKEITEN!
Die CAMPUS CARD kann Beschäftigten der Universität Augsburg in verschiedenen Formen begegnen:
> als persönlicher Beschäftigtenausweis mit den Funktionen Sichtausweis, Bibliothek und Bezahlen
> als zusätzlicher Handapparat-Bibliotheksausweis
> als reine Bezahlkarte, und zwar als dienstliche Bezahlkarte oder private Bezahlkarte.
Allgemeine Hinweise:
Die CAMPUS CARD dient als Beschäftigtenausweis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Augsburg.
Der Beschäftigtenausweis ist von allen Beschäftigten zu den vorgesehenen dienstlichen Zwecken zu nutzen (derzeit: Bibliothek, Kopien/Drucke/Scans über Kostenstellen bei allen Kopiergeräten).
Nach Ende der Beschäftigungszeit an der Universität Augsburg dürfen weder die dienstlichen Funktionen noch die privaten Funktionen des Beschäftigungsausweises weiter genutzt werden.
> CAMPUS CARD als Beschäftigtenausweis
Funktionen:
Ein Beschäftigtenausweis wird nicht automatisch ausgestellt, sondern jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin beantragt bei Bedarf seinen/ihren Beschäftigtenausweis selbst auf elektronischem Weg unter https://mycca.rz.uni-augsburg.de/ba/
Ca. drei Werktage nach Beantragung kann der persönliche CAMPUS CARD-Beschäftigtenausweis dann durch den Inhaber oder eine bevollmächtigte Person im ZEBRA abgeholt werden:
ZEBRA im Rechenzentrum der Universität Augsburg
Gebäude L2, 1. Stock. Raum 2034
zebra@rz.uni-augsburg.de
Telefon: 0821/598-2020
Das ZEBRA ist auch Ansprechpartner für alle Fragen zu Beantragung, Sperrung und Ersatzkarte sowie zur allgemeinen Nutzung der CAMPUS CARD als Beschäftigtenausweis.
Die Freischaltung eines Beschäftigtenausweises für die Kostenstellenzahlfunktion ist in einem zweiten Schritt von dem/der Vorgesetzten (Kostenstellenverantwortliche/r) zu beantragen. Siehe hier.
Bibliotheksausweisfunktion
Die CAMPUS CARD ersetzt den bisherigen Bibliotheksausweis für Beschäftigte und übernimmt alle dessen Funktionen. Die Benutzernummer ist im Kartenchip integriert und außen auf der Karte aufgedruckt.
Die Beschäftigtenausweis-CAMPUS CARD enthält grundsätzlich die Nummer zum Bibliothekskonto der Benutzergruppe 02/03/04.
Nach einmaliger Registrierung in der Bibliothek der Hochschule Augsburg kann der Beschäftigtenausweis auch dort zur Ausleihe im Rahmen der „Ortsleser-Regelung“ genutzt werden (es ist also hierfür keine zweite CAMPUS CARD erforderlich).
Hierzu legen Sie Ihren CAMPUS CARD-Beschäftigtenausweis persönlich in der Bibliothek der Hochschule vor (Mo-Mi 8.30-16.00, Do 8.30-18.00, Fr 8.30-14.00), um die Benutzernummer der Hochschulbibliothek auch für das Ortsleser-Konto bei der Hochschule zu übernehmen. Weitere Informationen.
Private Bezahlfunktion
Der Beschäftigtenausweis enthält eine elektronische Geldbörse für private Bezahlvorgänge. Diese muss allerdings nicht aktiviert oder/und mit Guthaben aufgeladen und genutzt werden.
Die elektronische Geldbörse der CAMPUS CARD kann innerhalb des Einsatzbereiches (Universität Augsburg und Hochschule Augsburg) eingesetzt werden für: Verpflegung in den Mensen, Cafeterien und CaféBars des Studentenwerks (Ersatz für bisherige MensaCard) sowie privates Kopieren/Drucken/Scannen auf dem Campus (Ersatz für bisherige private Kopierkarten in Papierform).
Die Karte kann an zahlreichen Standorten in den Mensen, Cafeterien und Bibliotheken (siehe http://www.uni-augsburg.de/campuscard/downloads/Lageplan.pdf) mit Geldguthaben bis 150 Euro aufgeladen werden. Dabei handelt es sich um ein prepaid-Verfahren: d.h. Aufladung von Guthaben mit Bargeld oder EC-Karte und sofortige Abrechnung bei Verbrauch von Guthaben (wie bisher bei MensaCard). An den sogenannten Rückzahlern kann gespeichertes Guthaben bis 50 Euro auch wieder ausbezahlt werden.
Standortübersicht der Aufwerter und Rückzahler für die CAMPUS CARD auf dem Gelände der Universität Augsburg
Termine:
In den Einrichtungen der Mensa, den Cafeterien und CaféBars des Studentenwerks kann die CAMPUS CARD ab dem 15. April 2013 zum Bezahlen eingesetzt werden.
Der Termin für die Einsetzbarkeit als Bezahlkarte zum Kopieren wird noch bekannt gegeben.
Dienstliche Bezahlfunktion
Durch eine von der privaten elektronischen Geldbörse getrennten Funktion kann die CAMPUS CARD auch für dienstliche Kopien/Drucke/Scans über Kostenstellenabrechnung genutzt werden.
-->Hierbei handelt es sich um ein postpaid-Verfahren: d.h. die nachträgliche monatliche Abrechnung über eine Verbuchungsstelle, wobei pro Beschäftigtenausweis maximal acht verschiedene Kombinationen von „Kostenstelle HH“ und „KST KLR“ bzw. „KTR KLR“ freigeschalten werden können.
Hier finden Sie den Antrag für die Einrichtung der dienstlichen Bezahlfunktion auf Ihrem CAMPUS CARD Beschäftigtenausweis.
Hier finden Sie den Antrag für eine eventuelle notwendige Änderung der Verbuchungsstellen der dienstlichen Bezahlfunktion auf Ihrem CAMPUS CARD Beschäftigtenausweis.
Weitere Funktionen für den Beschäftigtenausweis können im Laufe der Zeit hinzukommen.
> CAMPUS CARD als zusätzlicher Bibliotheksausweis (Handapparat)

Allgemeine Hinweise
Der Beschäftigungsausweis übernimmt grundsätzlich die Funktion des Bibliotheksausweises für die Konten der Benutzergruppe 02/03/04 (siehe Beschäftigtenausweis).
Nutzer von Bibliothekskonten der Gruppe 13/14 (Handapparat: Leihfrist 1 Jahr) können jedoch zusätzlich einen reinen CAMPUS CARD-Bibliotheksausweis („Handapparat-Bibliotheksausweis“) für dieses Konto in der UBA beantragen.
Funktionen:
Bibliotheksausweisfunktion des Handapparat-Bibliotheksausweises
Der zusätzliche Bibliotheksausweis für berechtigte Beschäftigte übernimmt die Funktion des bisherigen Bibliotheksausweises zu den Bibliothekskonten der Benutzergruppe 13/14 (Handapparat: Leihfrist 1 Jahr). Die Bibliotheksnummer ist im Chip integriert und auf der Karte außen aufgedruckt.
Informationen zum Antragsprozess siehe Informationsblatt für Beschäftigte
Private Bezahlfunktion des Handapparat-Bibliotheksausweises
Der Handapparat-Bibliotheksausweis enthält ebenfalls eine elektronische Geldbörse für private Bezahlvorgänge. Diese muss allerdings nicht aktiviert oder/und mit Guthaben aufgeladen und genutzt werden.
Beantragung:
Berechtigte Nutzer können für ihr Bibliothekskonto der Gruppe 13/14 (Handapparat: Leihfrist 1 Jahr) nach Vorlage ihres CAMPUS CARD-Beschäftigtenausweises die Ausstellung eines Handapparat-Bibliotheksausweises in der UBA beantragen (Hinweise zum Antragsprozess werden noch bekannt gegeben).
> CAMPUS CARD als reine Bezahlkarte (privat oder dienstlich)
Allgemeine Hinweise
Beschäftigte, die keinen Beschäftigtenausweis beantragen, können sich für private Bezahlvorgänge (Kopien, Mensa etc.) gegen Pfand (5,- Euro) eine reine private Bezahlkarte an den dafür vorgesehenen Automaten holen. Bitte beachten Sie, dass damit allerdings in der Mensa kein Beschäftigtenrabatt gewährt werden kann!
Reine dienstliche Bezahlkarten werden nur im Sonderfall ausgestellt, d.h. für Personengruppen, die für ihre dienstlich erforderliche Tätigkeit keinen Beschäftigtenausweis erhalten können. Sie stellen also eine Möglichkeit zur Bezahlung dienstlicher Kopien/Drucke/Scans über Kostenstellenabrechnung für Gäste oder studentische Hilfskräfte dar.
Bezahlfunktion der privaten Bezahlkarte:

Mit der elektronischen Geldbörse der CAMPUS CARD lassen sich alle privaten Bezahlvorgänge innerhalb des Einsatzbereiches (Universität und Hochschule Augsburg) abwickeln: Verpflegung in den Mensen, Cafeterien und Cafè Bars des Studentenwerks (Ersatz für bisherige MensaCard) sowie privates Kopieren, Drucken und Scannen an den Kopiergeräten (Ersatz für bisherige private Kopierkarten in Papierform).
Beschäftigte erhalten bei Nutzung der privaten Bezahlkarte keinen Beschäftigtenrabatt in der Mensa (dieser kann nur bei Nutzung der elektronischen Geldbörse auf dem Beschäftigtenausweis gewährt werden).
Erwerb der privaten Bezahlkarte:
Die private Bezahlkarte kann am Automaten „Kartenspender“ (an Standorten in den Mensen, Cafeterien und Bibliotheken) gegen Pfand erworben und mit Bargeld oder EC-Karte bis maximal 150 Euro aufgeladen werden. An den sogenannten Rückzahlern kann gespeichertes Guthaben bis 50 Euro auch wieder ausbezahlt sowie die Karte zurückgegeben werden.
Bezahlfunktion der dienstlichen Bezahlkarte:

Die dienstliche Bezahlkarte kann zur Bezahlung dienstlicher Kopien/Drucke/Scans über Kostenstellenabrechnung (postpaid-Verfahren: nachträgliche monatliche Abrechnung über Kostenstelle) von Personengruppen genutzt werden, die keinen Beschäftigtenausweis erhalten können (z.B. studentische Hilfskräfte, Lehrstuhl-Gäste).
Die dienstliche Bezahlkarte ist nicht einer Person, sondern genau einer Kombination von „Kostenstelle Haushalt“ und „Kostenstelle KLR“ bzw. „Kostenträger KLR“ zugeordnet.
Die Abrechnung erfolgt monatlich über die mit der Karte verbundene Berbuchungsstelle. Zur Sicherheit ist eine tägliche Budgetgrenze von 100€ pro Karte festgelegt.
Beantragung der dienstlichen Bezahlkarte:
Dienstliche Bezahlkarten werden von dem/der Kostenstellen-Verantwortlichen bei der Haushaltsabteilung Ref. III/4 beantragt und sind nur begrenzt (1 Karte pro Kostenstelle) verfügbar.
Hier finden Sie den Antrag für die Erstellung einer nicht personalisierten dienstlichen Bezahlkarte
Bei Fragen zur dienstlichen Bezahlkarte wenden Sie sich bitte an
Ref III/4
cca-kopieren@zv.uni-augsburg.de
Tel 0821/598-5114.