Seit dem Wintersemester 2009/10 wird unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz in Verbindung mit den §§ 29 bis 33 der Qualifikationsverordnung der Zugang zum Hochschulstudium für beruflich Qualifizierte ermöglicht.
Dabei wird zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang für Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Fortbildungsprüfung (z. B. Meister) und dem fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige unterschieden.
Allgemeiner Hochschulzugang
Der allgemeine Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung für einen bestimmten Studiengang wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
Der allgemeine Zugang zur Hochschule gemäß Art. 45 Abs. 1 BayHSchG kann auch nachgewiesen werden durch
Darüber hinaus muss für den beantragten Studiengang ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus. Zusätzlich sind die Durchschnittsnote der beruflichen Fortbildungsprüfung und das Datum des Erwerbs der Studienberechtigung zu bescheinigen. Das von einer bayerischen Hochschule bescheinigte Beratungsgespräch wird von einer anderen Hochschule anerkannt.
Informationen zum Ablauf des Feststellungsverfahrens finden Sie auf folgender Webseite.
Fachgebundener Hochschulzugang
Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein fachlich verwandter Bereich im Sinn von Abs. 1 ist gegeben, wenn die Berufsausbildung und die Berufspraxis jeweils hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem angestrebten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für dieses Studium förderlich sind. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll. Die von einer bayerischen Hochschule getroffene Feststellung der fachlichen Verwandtschaft wird von einer anderen Hochschule anerkannt, soweit es sich um denselben oder einen eng verwandten Studiengang handelt.
Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung regelt die Universität in einer Satzung.
Hier finden Sie Informationen zum Ablauf des Feststellungsverfahrens.
Hier finden Sie Informationen zum Studienangebot der Universität Augsburg und zu den Eignungsprüfungen.
Antragsfrist
Übersicht der Termine und Fristen (bezogen auf das Kalenderjahr)
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Geplanter Studienbeginn zum Wintersemester |
Geplanter Studienbeginn zum Sommersemester |
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Antragsfrist für das Beratungsgespräch |
15. Mai (Ausschlussfrist) |
15. Dezember (Ausschlussfrist) |
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Frist für die Onlinebewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge |
15. Juli (Ausschlussfrist) |
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Frist für Einsendung des Zulassungsantrags (PDF-Ausdruck der Online-Bewerbung) |
15. Juli (Ausschlussfrist) |
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Frist für Onlinebewerbung für zulassungsfreie Studiengänge |
ab 15. Mai bis spätestens 15. November |
ab 15. November bis spätestens 15. April |
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Zeitraum für Ablegung des Beratungsgesprächs und der Hochschulzugangsprüfung |
zwischen dem 16. Mai und dem 15. Juli |
ab dem 16. Dezember |
Ansprechpartner
Bei Meisterprüfungen und Berufsabschlüssen, die außerhalb des Freistaates Bayern im Inland sowie bei Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden und für allgemeine Rückfragen steht der Leiter der Studentenkanzlei, Herr Gohl (Tel.: (0821) 598-5153, E-Mail: hermann.gohl@zv.uni-augsburg.de) gerne zur Verfügung.
Kontaktmöglichkeit für die Vereinbarung eines Beratungstermins:
Zentrale Studienberatung der Universität Augsburg – Herr Dr. Bodenmüller – (Tel.: (0821) 598-5146, E-Mai: thomas.bodenmueller@zsb.uni-augsburg.de)
Formulare:
Merkblatt für die Feststellung des allgemeinen Hochschulzugangs als beruflich Qualifizierte
Merkblatt für die Feststellung des fachgebundenen Hochschulzugangs als beruflich Qualifizierte