Nein, die bisherige Praxis ändert sich nicht. Die Klausuren aus der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden – bis auf Weiteres – zentral, aber nicht im Zwischenarchiv gelagert und aufbewahrt.
In den „Informationen und Richtlinien“ wird verlangt, dass wir alle vorhandenen Heftungen entfernen und die Blätter lose stapeln und zu Bündeln verschnüren. Das ist doch relativ zeitaufwendig. Muss das unbedingt sein?
Uns ist der Arbeitsaufwand sehr wohl bewusst. Wir haben auch lange überlegt, wie wir das am besten und zweckmäßigsten organisieren könnten. Da Stapel von gehefteten Klausuren und insbesondere von gehefteten Seminararbeiten wesentlich mehr Platz benötigen als lose Papierstapel und wir darauf angewiesen sind, die begrenzten Lagerkapazitäten im Zwischenarchiv optimal auszunutzen, sind wir leider darauf angewiesen, die Unterlagen nicht geheftet, sondern als Bündel loser Papiere zu lagern. Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass unser Mitarbeiter, der das Zwischenarchiv neben anderen Aufgaben im Universitätsarchiv allein betreut, die Heftungen nicht selbst entfernen kann. Sie können sich sicherlich vorstellen, welche Mengen an Prüfungsleistungen unsere fast 20.000 Studierenden in jedem Semester produzieren.
In dem Rundschreiben von Herrn Vizepräsident Prof. Dr. Schneider wird nur von Prüfungsleistungen gesprochen, die im Rahmen der Bachelor- und Master-Studiengänge erbracht werden. Sind andere Studiengänge, etwa die Lehramts-Studiengänge davon nicht betroffen?
Die Angaben in dem Schreiben sind leider tatsächlich nicht ganz präzise, obwohl die Formulierungen von mehreren Personen vor dem Versand geprüft wurden. Tatsächlich sind alle modularisierten Studiengänge betroffen, d.h. die schriftlichen benoteten Prüfungsleistungen aus allen modularisierten Studiengängen unterliegen der Aufbewahrungsfrist und können dementsprechend zur Aufbewahrung an das Zwischenarchiv abgegeben werden.