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Freifahrt für schwerbehinderte Menschen


Seit  September 2011: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB

 Am 1. September 2011 wurde die  Freifahrtregelung für die rund 1,4 Millionen schwerbehinderten Menschen  in Deutschland wesentlich erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen  Bahn (DB) können seitdem bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem  grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger  Wertmarke genutzt werden.

Nähere Infos

Meldung vom 26.10.2011