Seit September 2011: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB
Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für die rund 1,4 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland wesentlich erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können seitdem bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.
Meldung vom 26.10.2011