Künftig wird der Schwerbehindertenausweis in Plastik gefertigt und dasselbe kleine Format haben wie der neue Personalausweis, der Führerschein und Bankkarten. Außerdem enthält er den Nachweis der Schwerbehinderung erstmals auch in englischer Sprache. Für Blinde wird die Buchstabenfolge sch-b-a in Brailleschrift aufgedruckt, damit diese Menschen ihren neuen Schwerbehindertenausweis besser von anderen Karten gleicher Größe unterscheiden können.
Die mit dem Ausweis verbundenen Rechte bleiben unverändert. Der neue Ausweis kann ab dem 01.01.2013 ausgestellt werden. Spätestens ab dem 01.01.2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Die vorhandenen alten Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden.
(Quelle: Integrationsämter / Aktuelles)
Meldung vom 31.01.2013