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Europäischer Parkausweis


Der Parkausweis für schwerbehinderte Menschen lief Ende 2010 ab.

Seit Januar 2001 hatten die EU-Mitgliedstaaten sowie auch die EWR-Mitglieder Island, Norwegen und Liechtenstein den standardisierten blauen Parkausweis eingeführt.

Die in Deutschland benutzten Parkausweise für Behinderte behielten  längstens bis zum 31.12.2010, ihre Gültigkeit. In Deutschland kann man den neuen Ausweis dort beantragen, wo man auch die bisherige, nur im Inland gültige Ausnahmegenehmigung erhalten hat, also in der Regel beim Straßenverkehrsamt oder bei der Gemeindeverwaltung. Bei dem neuen EU-Parkausweis ist ein Passbild erforderlich. Weitere  Informationen hier:

Meldung vom 18.01.2011