Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung
Anträgen auf Feststellung einer Verschlechterung bei bereits bestehender Schwerbehinderung
Anträgen auf Gleichstellung
Widerspruchsverfahren
Förderung der Eingliederung in den Betrieb
Unterstützung durch
Beratung
Beteiligung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Interessenvertretung von Schwerbehinderten, Gleichgestellten und Personen bei denen evtl. eine Schwerbehinderung zu erwarten ist
Überwachung der Einhaltung von geltenden Gesetzen, Verordnungen , Tarifverträgen und evtl. Vereinbarungen
Beantragung von Maßnahmen (insbes. zur Prävention und Erhaltung des Arbeitsplatzes) bei den zuständigen Stellen
Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden
Förderung der Eingliederung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen
Versammlung
Die Schwerbehindertenvertretung führt mindestens einmal im Jahr eine Versammlung für die gleichgestellten und schwerbehinderten Menschen durch.Teilnehmen dürfen auch Beschäftigte, die einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) gestellt haben, oder deren Antrag auf Erhöhung oder Gleichstellung noch nicht entschieden ist. Die Teilnahme ist Arbeitszeit.
Auf der Versammlung informiert die Schwerbehindertenvertretung über Angelegenheiten und Belange der schwerbehinderten Beschäftigten. Es können Anträge gestellt werden.Der Arbeitgeberbeauftrage informiert über alle Aktivitäten zur Integration von schwerbehinderten Menschen.
Teilnahmerechte der Schwerbehindertenvertretung in den Gremien
Beratende Teilnahme an allen Sitzungen des Personalrats
Beratende Teilnahme an den gemeinschaftlichen Besprechungen zwischen Universitätsleitung und Personalrat
Beratende Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
Mitglied des AK Gesundheit