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Angebote und Aufgaben


Angebote und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

 

 

  1. Beratung bei
    • Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung

    • Anträgen auf Feststellung einer Verschlechterung bei bereits bestehender Schwerbehinderung

    • Anträgen auf Gleichstellung

    • Widerspruchsverfahren

    • Förderung der Eingliederung in den Betrieb

  2. Bewerbung (s. Einstellungsverfahren)
    • Im öffentlichen Dienst ist gesetzlich geregelt, dass schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen, außer wenn eine fachliche Eignung offensichtlich fehlt (§82 Satz 2 und 3 SGB IX). Darüber hinaus sind schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt einzustellen. Diese Regelungen dienen dem Nachteilsausgleich und der Chancengleichheit aller Menschen in Einstellungsverfahren.
    • Der öffentliche Dienst hat dabei die Aufgabe, ein Vorbild zu sein. Deshalb ist bei der Vorauswahl und bei allen Bewerbungsgesprächen um einen Arbeitsplatz, um den sich auch ein schwerbehinderter Mensch beworben hat, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen.
    • Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ist nur dann beim Bewerbungsgespräch nicht dabei, wenn es die schwerbehinderte Bewerberin, der schwerbehinderte Bewerber ausdrücklich ablehnt.
  3. Unterstützung durch

    • Beratung

    • Beteiligung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

    • Interessenvertretung von Schwerbehinderten, Gleichgestellten und Personen bei denen evtl. eine Schwerbehinderung zu erwarten ist

    • Überwachung der Einhaltung von geltenden Gesetzen, Verordnungen , Tarifverträgen und evtl. Vereinbarungen

    • Beantragung von Maßnahmen (insbes. zur Prävention und Erhaltung des Arbeitsplatzes) bei den zuständigen Stellen

    • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden

    • Förderung der Eingliederung  von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen

  4. Versammlung

    • Die Schwerbehindertenvertretung führt mindestens einmal im Jahr eine Versammlung für die gleichgestellten und schwerbehinderten Menschen durch.Teilnehmen dürfen auch Beschäftigte, die einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) gestellt haben, oder deren Antrag auf Erhöhung oder Gleichstellung noch nicht entschieden ist. Die Teilnahme ist Arbeitszeit.

    • Auf der Versammlung informiert die Schwerbehindertenvertretung über Angelegenheiten und Belange der schwerbehinderten Beschäftigten. Es können Anträge gestellt werden.Der Arbeitgeberbeauftrage informiert über alle Aktivitäten zur Integration von schwerbehinderten Menschen.

  5. Teilnahmerechte der Schwerbehindertenvertretung in den Gremien

    • Beratende Teilnahme an allen Sitzungen des Personalrats

    • Beratende Teilnahme an den gemeinschaftlichen Besprechungen zwischen Universitätsleitung und Personalrat

    • Beratende Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)

    • Mitglied des AK Gesundheit