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Leitlinien für das Berufungsverfahren


Zur Qualitätssicherung und Förderung der Gleichstellung in Berufungsverfahren werden derzeit in allen Fakultäten Grundsätze zur Gestaltung und Durchführung des Verfahrens diskutiert. Die universitätsweit geltenden Leitlinien sind am 16.6.2010 von der Erweiterter Universitätsleitung verabschiedet worden.

Das Dokument "Qualitätssicherung und Gleichstellungsstandards in Berufungsverfahren- Informationen und Empfehlungen" kann hier heruntergeladen werden.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Checkliste für Berufungsverfahren.

 

Die Grundsätze orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Ausgestaltung des Berufungsverfahrens  (2005) und den forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG (2008).

Meldung vom 17.07.2012