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Ausschreibung für Stipendien aus Mitteln zur

CHANCENGLEICHHEIT

VON FRAUEN IN FORSCHUNG UND LEHRE

Kurzinformation

Der Freistaat Bayern stellt besondere Mittel zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre im Staatshaushalt bereit, aus denen Stipendien und Fördermaßnahmen finanziert werden. Der Förderungsschwerpunkt liegt auf der Qualifizierung von Frauen für eine Professur. Die Universität Augsburg bietet folgende Fördermöglichkeiten an:

 

1. Promotionsförderung

Promotionsstipendien können nur für die Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen vergeben werden Die Promotion muss als Grundlage für die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen. Die Förderung ist maximal ein Jahr möglich. Die Stipendienhöhe beträgt 1.200 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.

 

2. Stipendien für Postdoktorandinnen

Durch diese Förderung soll es promovierten Frauen ermöglicht werden, ein zur Universitätslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) befähigendes Projekt zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note „sehr gut“ (magna cum laude) innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen haben. Die Fakultät, der das Projekt zuzuordnen ist, muss eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin gewährleisten. Eine Mitwirkung der Stipendiatin in der Lehre für die Dauer der Förderung ist erwünscht (empfohlen werden 2 SWS). Das Stipendium wird für zunächst 1 Jahr bewilligt mit der Option auf Verlängerung. Die Stipendienhöhe beträgt 2.000 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.

 

3. Habilitationsstipendien

Hier werden Wissenschaftlerinnen gefördert, die bereits an der Habilitation arbeiten. Das Stipendium wird für zunächst 1 Jahr bewilligt mit der Option auf Verlängerung. Die Stipendienhöhe beträgt 2.200 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.

 

4. Stipendien  für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs

Diese Förderung soll es Nachwuchswissenschaftlerinnen, die ihre Habilitationsschrift bereits eingereicht haben ermöglichen, die wissenschaftliche Tätigkeit in der Phase zwischen Abgabe der Arbeit und Abschluss des Habilitationsverfahrens bzw. bis zur Berufung auf eine Professur weiterzuführen. Das Stipendium wird für zunächst 1 Jahr bewilligt mit der Option auf Verlängerung. Die Stipendienhöhe beträgt 2.400 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.

 

Antragsverfahren:

Informationen insbesondere zu den Voraussetzungen und Antragsformalitäten erhalten Sie bei den Frauenbeauftragten, im Frauenbüro oder auf unserer Homepage.

Antragsformulare stehen auf der Homepage zum Download bereit, sowohl im pdf- also auch im Word - Format.


Anträge müssen in Dateiform und in zweifacher Ausfertigung in Papierform bis zum

 

8. April 2013

im Frauenbüro eingegangen sein.

Frauenbeauftragte und Frauenbüro stehen auch für Beratung und Hilfe bei der Antragstellung zur Verfügung und empfehlen dringend, dieses Angebot  in Anspruch zu nehmen.

Die Entscheidung über Anträge zu den Maßnahmen 1 bis 4 trifft die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, der die Universitätsfrauenbeauftragte (oder eine ihrer Stellvertretungen) als stimmberechtigtes Mitglied angehört.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

                                            

Kontakt: Frauenbüro: Marion Magg-Schwarzbäcker

Eichleitnerstrasse 30, Zi 309 (gebäude F2), 86159 Augsburg

Telefon  (0821) 598-5145

Email: frauenbuero@zbe.uni-Augsburg.de

      Postadresse: Frauenbüro der Universität Augsburg, 86135 Augsburg      

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