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Übertragung der Elternzeit auf das zweite Kind möglich


Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Recht, Elternzeit auf das zweite Kind zu übertragen

Mütter und Väter können in Einzelfällen die gesetzlich vorgeschriebene Elternzeit von maximal drei Jahren verlängern. Nehmen Eltern für ihr erstes Kind weniger als drei Jahre in Anspruch, dann können sie die restliche Zeit auf das nächste Kind übertragen. So hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. (AZ: 9 AZR 391/08)
Bis zu zwölf Monate aus der ersten Elternzeit können laut Urteil an die zweite Elternzeit angehängt werden. Der Arbeitgeber könne der Übertragung der Betreuungszeit für den Nachwuchs nur „aus dringenden betrieblichen Gründen“ widersprechen, so die Richter. Dabei müssen die Nachteile für die Firma deutlich gemacht werden, die sich aus der Übertragung der Elternzeit ergeben. (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 02.05.2009)

Meldung vom 01.10.2009