Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungskonzepts für den Bereich des wissenschaftsstützenden Personals
Unterstützung der Universität bei der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts
Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Besprechungen zwischen Dienststelle und Personalrat ("Monatsgespräche")
Eigene Initiativen zur
- Durchführung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes
- Verbesserung der Situationen von Frauen
- besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer
Mitwirkung an allen Angelegenheiten mit Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern (dieser Bereich ist viel weiter zu sehen als viele annehmen, da die Umsetzung der Gleichstellung in fast alle Lebens- und Arbeitsbereiche hineinreicht)
Mitwirkung an allen Angelegenheiten mit Bedeutung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer und der Sicherung der Chancengleichheit
Die Einrichtungen der Universität unterstützen die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, unterrichten sie von gleichstellungsrelevanten Vorgängen frühzeitig und umfassend und beteiligen sie an solchen Vorgängen.