Die Betreuung der Nutzer der Universität Augsburg wird heute dadurch erschwert, dass für gleichartige Aufgabenstellungen eine Vielzahl von unterschiedlicher Software im Einsatz ist. Das fängt mit der Palette von Betriebssystemversionen für Windows und Linux an, setzt sich über Tools wie Acrobat Reader oder ZIP-Programme fort, schließt unterschiedliche Versionen von Textverarbeitungsprogrammen ein und endet bei einer Reihe anderen Applikationen. Manche dieser Applikationen sind für den Einsatzzweck unverzichtbar, aber vermutlich viele könnten ohne merkliche Einschränkungen bei der täglichen Arbeit einer Standardisierung zugeführt werden. Die Arbeitsgruppe Softwarelizenzen setzt sich mit diesem Thema auseinander. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist dabei, neben der Eindämmung der Vielfalt, auch die Reduzierung des Aufwands für die Lizenzverwaltung.
Da die Installation von Betriebssystem und Anwendungen eng mit Lizenzfragen gekoppelt ist, hat sich die AG Softwarelizenzen vordringlich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Verschiedene Lizenzmodelle der Hersteller wurden verglichen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen verabschiedet. Diese sieht vor, einen engen Kern von Applikationen als Standard zu definieren und die erforderlichen Lizenzen pauschal für alle Rechner bzw. Nutzer zu beschaffen. Damit könnten der Aufwand für die Verwaltung der Softwarelizenzen erheblich reduziert und rechtliche Probleme ausgeschlossen werden. Dieser Empfehlung folgend wurden Volumenlizenzen für Norton Ghost, Nero, WinRAR, Sophos und in einigen Bereichen Microsoft Campus-Agreement mit Betriebssystem, Office und Client Access Lizenzen beschafft.
Die AG Softwarelizenzen hat sichaußerdem in Abstimmung mit den DV-Betreuern der Fakultäten und Zentralen Einrichtungen auf einen vorläufigen Installationsumfang für die Erstinstallation der Rechner geeinigt. Dies war notwendig, um eine Erstinstallation, die einer möglichst breiten Anwendergruppe gerecht wird, zu etablieren. Ergebnis dieser Arbeit ist die Definition eines Installationsumfangs, der als "Erstinstallation" durch den Händler vor der Auslieferung auf die bestellten Rechner aufgespielt wird. Diese Basisinstallation wird fortwährend durch das Arbeitsgruppe gepflegt und kommt auch bei hausinternen Neuinstallationen zum Einsatz.
Im nächsten Schritt wird eine Bestands-und Bedarfserhebung für die von verschiedenen Anwendergruppen benötigte Software durchgeführt. Die Ergebnisse daraus werden mit dem Ziel analysiert, einen universitätsweiten Basis-Standard abzuleiten, der bei der Installation nach Bedarf durch zusätzliche Options-Softwarepakete ergänzt werden kann (vgl. AP3).
Als wichtige weitere Aufgabe sieht die Arbeitsgruppe den Abschluss von Volumenlizenzen für "Hauptsoftware" vorzubereiten. Eine Abschätzung beispielsweise der Lizenzkosten für die Microsoftprodukte Betriebssystem (Windows XP bezw. Vista), Office Professional und den benötigten Zugriffslizenzen auf die üblichen Serverdienste ("Core-CAL") legt nahe, gesamtuniversitär dem Microsoft Campus Agreement (Softwaremiete) beizutretten, ansatt rechnerbezogende Einzellizenzierung (über den Select-Vertrag) vorzunehmen. Abgesehen von der erheblich vereinfachten Lizenzverwaltung könnten so auch Lizenzkosten eingespart werden. Durch die dezentrale Zuständigkeit fürdie Finanzierung ist eine gesamtuniversitäre Lösung aber nicht einfach erreichbar. Diejenigen Einrichtungen, die vom Mietlizenzmodell profitieren, werden mit aller Wahrscheinlichkeit von der Möglichkeit Gebrauch machen, mit ihrer Einrichtung separat dem Campus Agreement beizutreten. Die anderen Einrichtungen würden dann weiterhin rechnerbezogene Einzellizenzen erwerben. Die Arbeitsgruppe will dieser Entwicklung entgegenwirken. Einerseits ensteht sonst ein erhöhter Aufwand für den Abschluss der zahlreichen Einzelverträge, andererseits gilt es den nicht unerheblichen Folgeaufwand für die Lizenzkontrolle bei Installation von Betriebssystem und Anwendungssoftware durch die DV-Betreuer zu vermeiden. Dieser Aufwand wird bei den Entscheidern in der Regel nicht wahrgenommen.