Das Wahlverfahren ist geregelt im BayHSchG Art. 21 sowie in der Grundordnung der Universität Augsburg, § 19.
Das Wahlverfahren ist teilöffentlich, d.h. der Wahlgang findet innerhalb einer nichtöffentlichen Sitzung des Universitätsrats am 8.6.2011, um 14.00 Uhr statt, die Verkündung des Ergebnisses dagegen findet nach Einlass der Öffentlichkeit in den Senatsaal (Geb. A, Raum 3032) statt.
Nähere Informationen enthält die Webseite der Studierendenvertretungen.
Meldung vom 03.06.2011