In der Personalratsarbeit werden die Rechte und Interessen der darin repräsentierten Beschäftigten im Rahmen der gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten, in denen bestimmte Pflichten und Aufgaben enthalten sind, ehrenamtlich engagiert vertreten. Dieses Engagement ist Voraussetzung dafür, dass der Zweck eines optimalen und angemessenen Ausgleichs gegenläufiger Interessen erreicht wird und die geschützte Rechtsposition (im Bayerischen Personalvertretungsgesetz definiert) der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird.