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Hinweis für BAföG Empfänger


Bekanntmachung

Hinweis für BAföG-Empfänger:

Sie sind verpflichtet zum Ende Ihres 4. Fachsemesters eine Bescheinigung über Ihren Studienfortschritt beim Studentenwerk (BAföG-Amt) einzureichen.

Nachfolgend einige Informationen dazu:

In einer Bescheinigung gegenüber dem Studentenwerk (BAföG-Amt) nach § 48 BAföG wird bescheinigt, ob Sie für Ihr Fachsemester üblichen Leistungen erbracht haben.

Soweit beim Studentenwerk (BAföG-Amt) eine entsprechende Leistungsbescheinigung eingereicht werden muss (normalerweise zum Ende des 4. FS), kann das Formblatt 5 des Studentenwerks mit der Überschrift „Bescheinigung nach § 48 BAföG“ nach Eintragung der persönlichen Daten im Referat I/5 (Frau Reimer) abgegeben werden (Mo.-Fr. 8.30 Uhr - 12.00 Uhr,  Ihr aktueller Leistungspunktestand wird dann eingetragen und bestätigt und die Bescheinigung wird direkt an das Studentenwerk weitergeleitet.

 

Für die Bachelor-Studiengänge der Informatik nach neuer Prüfungsordnung (2009) gelten folgenden Leistungspunktezahlen

Fachsemester

(Ende des Semester)

FS

Benötigte Anzahl an Leistungspunkten

bis Ende des entsprechenden Semesters

des Grundstudiums

LP

4

90

5

120

 

Für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik gelten folgende Leistungspunktezahlen

Fachsemester

(Ende des Semester)

FS

Benötigte Anzahl an Leistungspunkten

bis Ende des entsprechenden Semesters

des Grundstudiums

LP

4

90

5

120

 

Für den Bachelor-Studiengang Geographie gelten folgende Leistungspunktezahlen

Fachsemester

(Ende des Semester)

FS

Benötigte Anzahl an Leistungspunkten

bis Ende des entsprechenden Semesters

des Grundstudiums

LP

4

90

5

110

 

Für den Bachelor-Studiengang Geoinformatik gelten folgende Leistungspunktezahlen

Fachsemester

(Ende des Semester)

FS

Benötigte Anzahl an Leistungspunkten

bis Ende des entsprechenden Semesters

des Grundstudiums

LP

4

90

5

120