Die Beschlüsse gelten für
- die Studiengänge des Institutes für Informatik
Beschluss vom 18.10.2012
nachträgliche Anmeldung zu einer Prüfung:
Angesichts verschiedener Vorfälle beschließt der Prüfungsausschuss einstimmig: Studierende sind verpflichtet, sich rechtzeitig vor einer Klausur davon zu überzeugen, dass sie in Studis angemeldet sind; empfehlenswert ist es, einen entsprechenden Ausdruck zur Klausur mitzunehmen. Sollte die Anmeldung fehlen und entlastende Gründe vorliegen, müssen sie sich energisch um eine Nachmeldung bemühen. Entsprechende Anträge müssen spätestens zwei Werktage (Mo-Fr) vor der jeweiligen Klausur beim Prüfungsamt vorliegen (elektronische Fassung genügt; unterschriebene Originalfassung muss ggf. umgehend nachgereicht werden). Im Fall einer kurzfristigen Genehmigung einer Nachmeldung ist unbedingt ein Nachweis für die Genehmigung zur Klausur mitzubringen.