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Häufig gestellte Fragen


Diese Seite befindet sich im Aufbau und wird nach und nach um wiederkehrende Fragen ergänzt.

Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, bitte eine Email, mit Namen und Matrikelnr. an folgende Email: geoinformatik@zv.uni-augsburg.de

Erstmals was zu mir. Ich heiße Christina Reimer und bin die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt, die Ihren Studiengang Bachelor Geoinformatik betreut und bin im Präsidiumsgebäude (A) im 1.OG im Raum 2034 auf der Brücke zu finden.

Telefonisch bin ich über die Telefonnr. 598 - 1111-428 während den Sprechzeiten erreichbar.

Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

 

Die Prüfungsordnung finden Sie hier.

Das Modulhandbuch finden Sie hier.

Informationen zu BAföG finden Sie unter Allgemeine Antragsformulare und Informationen

 

 

Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden

In der Regel sollten Sie im Modulhandbuch zuerst nachschauen, ob die gewünschte Prüfung unter der Signatur (Modul) aufgeführt ist in dem Sie diese einbringen möchten. Wenn diese nicht da steht, ist auch keine Einbringung und Anmeldung möglich.

Wenn die gewünschte Prüfung dort aufgeführt ist, schicken Sie mir bitte eine Email, mit Angabe Ihres Namens, Matrikelnr. und den Fehler bzw. der Fehlermeldung die angezeigt wurde nennen.

Sobald ich den Fehler behoben habe, bekommen Sie eine Emailantwort von mir. Sollte der Fehler erst nach der Anmeldezeit von mir behoben werden können, nehme ich die Anmeldung für Sie vor. Wichtig ist, dass die Email innerhalb der Anmeldezeit bei mir eingeht.

 

Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung während der Anmeldezeit verpasst habe?

Eine nachträgliche Anmeldung ist mit einem formlosen Antrag möglich und geht nur schriftlich. In dem Antrag sollte Ihr Namen, Anschrift, Matrikelnr. Titel der Veranstaltung mit den LP und der Signatur (Modul) stehen. Auch eine kurze Begründung, warum Sie sich nicht angemeldet haben.
Den Antrag, entweder bei mir abgeben oder mit der Post schicken. BITTE vergessen Sie aber Ihre Unterschrift nicht.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, dann ob Ihnen eine nachträgliche Anmeldung genehmigt wird oder nicht.

 

Ich finde meine Tanliste nicht mehr, wo bekomme ich eine neue?

Eine neue Tanliste erhalten Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises entweder bei mir oder auch im Studierenden Informationsbüro

 

Anerkennung einer Studienleistung

Wenn Sie bereits Leistungen in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität abgelegt haben, können Sie diese unter bestimmten Umständen anerkennen lassen, wenn die Leistungen gleichwertig sind (darüber entscheidet der Prüfungsausschuss) und die Leistungen gemäß dem Modulhandbuch zuzuordnen sind.

Dazu füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus und geben diesen in 2-facher Ausfertigung (1x Original und 1x Kopie) mit den Nachweisen (2 Kopien unter Vorlage des Originals) bei mir ab oder schicken ihn mit der Post an mich.

 

Orientierungsprüfung

 

Gemäß der Prüfungsordnung §17 Abs. 1 sind bis zum Ende des zweiten Fachsemesters, für das Bestehen der Orientierungsprüfung 28 LP aus folgenden Modulen nachzuweisen

:

- Informatik I

- Informatik II

- Programmierkurs

- Geoinformatik sowie

- Kartographie und Fernerkundung

 

Sind nach Ablauf des dritten Fachsemesters die 28 LP aus den o.g. Modulen nicht erbracht, ist die Orientierungsprüfung nicht bestanden und damit der gesamte Bachelorstudiengang endgültig nicht bestanden.

 

Studierende, die diese Frist überschritten haben, können einen Antrag auf Fristverlängerung der Orientierungsprüfung um ein Semester einreichen.

Im Falle des Nichtbestehens der Orientierungsprüfung (wenn sicher bekannt ist, dass die Orientierungsprüfung nicht bestanden ist, in der Regel zum Ende des Semesters 31.03./30.09) ist ein entsprechender Antrag auf Fristverlängerung (incl. Namen, Anschrift; E-mail, Matrikelnr., Unterschrift) selbst zu schreiben und im Prüfungsamt unverzüglich einzureichen.

 

Folgendes ist dabei zu beachten:

 

1. Anträge auf Fristverlängerung können nur in Ausnahmefällen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeinträchtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. Über die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ärztliche Atteste etc.)

 

2. Der Fristverlängerungsantrag wird an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses gerichtet (Anrede) Prof. Dr. Timpf. Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner nächsten Sitzung über die Fristverlängerungsanträge. Alle Antragsteller erhalten anschließend schriftlich Bescheid.

 

3. Der formlose Antrag auf Fristverlängerung im Ref. I/5 FAI-Prüfungsamt, einzureichen.

 

Ich möchte die Bachelorarbeit anmelden

Zur Anmeldung der Bachelorarbeit, füllen Sie das Anmeldeformular aus und geben dieses bei mir ab oder schicken Sie diesen mit der Post.

Ich trage die Anmeldung in Studis ein und gebe das Anmeldeformular an den Erstprüfer weiter. Dieser trägt dann das Thema sowie den Zweitprüfer ein und leitet den Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiter. Wenn das Anmeldeformular wieder im Prüfungsamt vorliegt, wird der Bescheid mit dem Thema und spätesten Abgabedatum erstellt. Ab dann beginnt auch die Bearbeitungszeit. Mit der Erstellung des Bescheides, sehen Sie auch in Studis auch das Thema und das späteste Abgabedatum. Den Bescheid sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie mit der Post.

 

Abgabe der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist in 2-facher Ausfertigung mit den Formularen im Prüfungsamt abzugeben. Die Bachelorarbeit schicke ich dann an den Erstprüfer. Wenn das Gutachten der Bachelorarbeit vorliegt, erhalten Sie eine Email, dass die Note in Studis eingetragen werden konnte und Sie das Zeugnis beantragen können, wenn alle gemäß der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungen vorliegen.

 

Das Korrektursemester

Hierfür ist die Studentenkanzlei zuständig, daher müssen Sie sich zu Fragen (z. B. welche Formulare hierzu nötig sind, bis wann der Antrag spätestens eingereicht werden muss usw.) an die Studentenkanzlei wenden.

Die Bestätigung vom Prüfungsamt kann allerdings hierzu erst erfolgen, wenn alle gemäß der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungen vorliegen und benotet sind, mit Ausnahme der Bachelorarbeit. Diese muss im Prüfungsamt abgegeben sein, aber noch nicht benotet. Da Sie während des Korrektursemesters auf die Korrektur der Bachelorarbeit und die Zeugniserstellung warten.

 

Notendurchschnittsbestätigung für die Masterbewerbung

Für die Masterbewerbung kann es erforderlich sein, dass eine Notendurchschnittsbestätigung beigelegt wird. Dieses erhalten Sie im Studierenden Informationsbüro.

 

Das Zeugnis

 

Wenn die Note der Bachelorarbeit von mir eingetragen werden konnte, erhalten Sie eine Email von mir. Dann können Sie Ihr Zeugnis auch beantragen, wenn alle anderen gemäß der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungen vorliegen. Das Zeugnis darf nicht automatisch erstellt werden, sondern nur gegen Vorlage des Antrags.

Den Antrag finden Sie hier

 

 

Wie können Sie Ihr Zeugnis erhalten

 

Wenn das Zeugnis fertig zur Abholung vorliegt, erhalten Sie von mir eine Email, in der Regel ca. 4-8 Wochen nach Antragstellung, dies ist nur eine ungefähre Angabe und kann auch mal länger dauern.

 

Das Zeugnis kann wie folgt abgeholt werden:

 

von Ihnen persönlich gegen Vorlage Ihres Lichtbildausweises

oder

durch Dritte gegen Vorlage einer Vollmacht (incl. Kopie Ihres Lichtbildausweises) und des Lichtbildausweises des Abholers

Eine Zusendung der Dokumente ist ebenfalls möglich. Hierfür ist ein formloser begründeter Antrag (einschl. Name, Adresse, Matrikelnummer, Unterschrift) notwendig.
Bei Zusendung können wir jedoch trotz Versendung in Kartonumschlag für den einwandfreien Zustand der Dokumente nicht garantieren.
Auf dem Postweg kann es vorkommen, dass die Dokumente geknickt werden. Sie erklären sich automatisch mit Ihrem Antrag auf Zusendung damit einverstanden, dieses Risiko in Kauf zu nehmen.