Diese Seite befindet sich im Aufbau und wird nach und nach um wiederkehrende Fragen ergänzt.
Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, bitte eine Email, mit Namen und Matrikelnr. an folgende Email: informatik@zv.uni-augsburg.de
Erstmals was zu mir. Ich heiße Christina Reimer und bin die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt, die Ihren Studiengang Bachelor Informatik und Multimedia betreut und bin im Präsidiumsgebäude (A) im 1.OG im Raum 2034 auf der Brücke zu finden.
Telefonisch bin ich über die Telefonnr. 598 - 1111 428 während den Sprechzeiten erreichbar.
Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die Prüfungsordnung finden Sie hier.
Das Modulhandbuch finden Sie hier.
Informationen zu BAföG finden Sie unter Allgemeine Antragsformulare und Informationen
Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden
In der Regel sollten Sie zuerst im Modulhandbuch nachschauen, ob die gewünschte Prüfung unter der Signatur (Modul) aufgeführt ist in dem Sie diese einbringen möchten. Wenn diese nicht da steht, ist auch keine Einbringung und Anmeldung möglich.
Wenn die gewünschte Prüfung dort aufgeführt ist, schicken Sie mir bitte eine Email, mit Angabe Ihres Namens, Matrikelnr. und den Fehler bzw. der Fehlermeldung die angezeigt wurde nennen.
Sobald ich den Fehler behoben habe, bekommen Sie eine Emailantwort von mir. Sollte der Fehler erst nach der Anmeldezeit von mir behoben werden können, nehme ich die Anmeldung für Sie vor. Wichtig ist, dass die Email innerhalb der Anmeldezeit bei mir eingeht.
Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung während der Anmeldezeit verpasst habe?
Eine nachträgliche Anmeldung ist mit einem formlosen Antrag möglich und geht nur schriftlich. In dem Antrag sollte Ihr Namen, Anschrift, Matrikelnr. Titel der Veranstaltung mit den LP und der Signatur (Modul) stehen. Auch eine kurze Begründung, warum Sie sich nicht angemeldet haben.
Den Antrag, entweder bei mir abgeben oder mit der Post schicken. BITTE vergessen Sie aber Ihre Unterschrift nicht.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, dann ob Ihnen eine nachträgliche Anmeldung genehmigt wird oder nicht.
Allerdings gilt folgendes zu beachten:
Der Antrag muss gemäß des Prüfungsausschussbeschluss (siehe hier) bei mir eingehen. Danach wird keine nachträgliche Anmeldung genehmigt, auch wird im ganzen Studium nur einmal eine nachträgliche Anmeldung genehmigt.
Ich finde meine Tanliste nicht mehr, wo bekomme ich eine neue?
Eine neue Tanliste erhalten Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises entweder bei mir oder auch im Studierenden Informationsbüro
Anerkennung einer Studienleistung
Wenn Sie bereits Leistungen in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität abgelegt haben, eine Werksstudententätigkeit als Betriebspraktkikum einbringen möchten, können Sie diese unter bestimmten Umständen anerkennen lassen, wenn die Leistungen gleichwertig sind (darüber entscheidet der Prüfungsausschuss) und die Leistungen gemäß dem Modulhandbuch zuzuordnen sind.
Dazu füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus und geben diesen in 2-facher Ausfertigung (1x Original und 1x Kopie) mit den Nachweisen (2 Kopien unter Vorlage des Originals) bei mir ab oder schicken ihn mit der Post an mich.
Gemäß der Prüfungsordnung 2009 §17 Abs. 1 sind bis zum Ende des zweiten Fachsemesters, für das Bestehen der Orientierungsprüfung sind nachfolgende Prüfungsleistungen nachzuweisen
:
- Informatik I
- Informatik II
- Programmierkurs
- sowie ein Leistungsnachweis aus einem der Module:
Mathematik für Informatiker I oder II oder Einführung in die Theoretische Informatik,
bzw. für Studierende mit NF Mathematik: Lineare Algebra I oder Analysis I
Sind nach Ablauf des dritten Fachsemesters die o.g. Prüfungsleistungen nicht erbracht, ist die Orientierungsprüfung nicht bestanden und damit der gesamte Bachelorstudiengang endgültig nicht bestanden.
Studierende, die diese Frist überschritten haben, können einen Antrag auf Fristverlängerung der Orientierungsprüfung um ein Semester einreichen.
Im Falle des Nichtbestehens der Orientierungsprüfung (wenn sicher bekannt ist, dass die Orientierungsprüfung nicht bestanden ist, in der Regel zum Ende des Semesters 31.03./30.09) ist ein entsprechender Antrag auf Fristverlängerung (incl. Namen, Anschrift; E-mail, Matrikelnr., Unterschrift) selbst zu schreiben und im Prüfungsamt unverzüglich einzureichen.
Folgendes ist dabei zu beachten:
1. Anträge auf Fristverlängerung können nur in Ausnahmefällen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeinträchtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. Über die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ärztliche Atteste etc.)
2. Der Fristverlängerungsantrag wird an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses gerichtet (Anrede) Prof. Dr. Vogler. Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner nächsten Sitzung über die Fristverlängerungsanträge. Alle Antragsteller erhalten anschließend schriftlich Bescheid.
3. Der formlose Antrag auf Fristverlängerung im Ref. I/5 FAI-Prüfungsamt, einzureichen.
Ich möchte eine Teilprüfung aus einem Modul in ein anderes Modul verschieben
Hierzu ist ein Antrag nötig, diesen findet ihr bei den Anträgen.
Es ist aber zu beachten, dass eine Umbuchung nur möglich ist, wenn die Einbringung der Leistung im Modulhandbuch im gewünschten Modul aufgeführt wurde und bereits bei der Anmeldung möglich gewesen ist. Den ausgefüllten Antrag bitte bei mir abgeben oder mit der Post schicken.
Ich möchte die Bachelorarbeit anmelden und wie geht es weiter?
Zur Anmeldung der Bachelorarbeit, füllen Sie das Anmeldeformular aus und geben dieses bei Ihrem Erstprüfer (Betreuer) ab. Dieser trägt dann das Thema, sowie den Zweitprüfer ein und leitet den Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiter.
Wenn das Anmeldeformular im Prüfungsamt vorliegt, wird die Anmeldung im Studis eingetragen und der Bescheid mit dem Thema und spätesten Abgabedatum erstellt. Ab dann beginnt auch die Bearbeitungszeit. Mit der Erstellung des Bescheides, sehen Sie in Studis auch das Thema und das späteste Abgabedatum. Der Bescheid sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie mit der Post.
Abgabe der Bachelorarbeit und wie geht es weiter?
Die Bachelorarbeit ist in 3-facher Ausfertigung mit den Formularen im Prüfungsamt abzugeben. Die Bachelorarbeit schicke ich dann an den Erst- und Zweitprüfer. Wenn die Gutachten der Bachelorarbeit wieder vorliegen, erhalten Sie eine Email, dass die Note in Studis eingetragen werden konnte und Sie das Zeugnis beantragen können, wenn alle gemäß der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungen vorliegen.
Hierfür ist die Studentenkanzlei zuständig, daher müssen Sie sich zu Fragen (z. B. welche Formulare hierzu nötig sind, bis wann dann der Antrag spätestens eingereicht werden muss usw) auch an die Studentenkanzlei wenden.
Die Bestätigung vom Prüfungsamt kann allerdings hierzu erst erfolgen, wenn alle gemäß der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungen vorliegen und benotet sind, mit Ausnahme der Bachelorarbeit. Diese muss im Prüfungsamt abgegeben sein, aber noch nicht benotet.
Da Sie während des Korrektursemesters auf die Korrektur der Bachelorarbeit und die Zeugniserstellung warten.
Notendurchschnittsbestätigung für die Masterbewerbung
Für die Masterbewerbung kann es erforderlich sein, dass eine Notendurchschnittsbestätigung beigelegt wird.
Diese erhalten Sie im Studierenden Informationsbüro
Wenn die Note der Bachelorarbeit von mir eingetragen werden konnte, erhalten Sie eine Email von mir. Dann können Sie Ihr Zeugnis auch beantragen, wenn alle anderen gemäß der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungen vorliegen. Das Zeugnis darf nicht automatisch erstellt werden, sondern nur gegen Vorlage des Antrags.
Den Antrag finden Sie hier
Wie können Sie Ihr Zeugnis erhalten
Wenn das Zeugnis fertig zur Abholung vorliegt, erhalten Sie von mir eine Email, in der Regel ca. 4-8 Wochen nach Antragstellung, dies ist nur eine ungefähre Angabe und kann auch mal länger dauern.
Das Zeugnis kann wie folgt abgeholt werden:
von Ihnen persönlich gegen Vorlage Ihres Lichtbildausweises
oder
durch Dritte gegen Vorlage einer Vollmacht (incl. Kopie Ihres Lichtbildausweises) und des Lichtbildausweises des Abholers
Eine Zusendung der Dokumente ist ebenfalls möglich. Hierfür ist ein formloser begründeter Antrag (einschl. Name, Adresse, Matrikelnummer, Unterschrift) notwendig.
Bei Zusendung können wir jedoch trotz Versendung in Kartonumschlag für den einwandfreien Zustand der Dokumente nicht garantieren.
Auf dem Postweg kann es vorkommen, dass die Dokumente geknickt werden. Sie erklären sich automatisch mit Ihrem Antrag auf Zusendung damit einverstanden, dieses Risiko in Kauf zu nehmen.