Diese Seite befindet sich im Aufbau und wird nach und nach um wiederkehrende Fragen ergänzt.
Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, bitte eine Email, mit Namen und Matrikelnr. an folgende Email: informatik@zv.uni-augsburg.de
Erstmals was zu mir. Ich heiße Christina Reimer und bin die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt, die Ihren Studiengang Bachelor Wirtschaftsinformatik betreut und bin zur Zeit im Präsidiumsgebäude (Gebäude A) im 1. OG im Raum 2054 zu finden.
Telefonisch bin ich unter der Telefonnr. 598-1111-428 während der Sprechzeiten erreichbar
Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Prüfungsordnung finden Sie hier.
Das Modulhandbuch finden Sie hier.
Informationen zu BAföG finden Sie unter Allgemeine Antragsformulare und Informationen
Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung während der Anmeldezeit verpasst habe?
Ich finde meine Tanliste nicht mehr, wo bekomme ich eine neue?
Ich möchte eine Teilprüfung aus einem Modul in ein anderes Modul verschieben
Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden
In der Regel sollten Sie im Modulhandbuch zuerst nachschauen, ob die gewünschte Prüfung unter der Signatur (Modul) aufgeführt ist in dem Sie diese einbringen möchten. Wenn diese nicht da steht, ist auch keine Einbringung und Anmeldung möglich.
Wenn die gewünschte Prüfung dort aufgeführt ist, schicken Sie mir bitte eine Email, mit Angabe Ihres Namens, Matrikelnr. und den Fehler bzw. der Fehlermeldung die angezeigt wurde nennen.
Sobald ich den Fehler behoben habe, bekommen Sie eine Emailantwort von mir. Sollte der Fehler erst nach der Anmeldezeit von mir behoben werden können, nehme ich die Anmeldung für Sie vor. Wichtig ist, dass die Email innerhalb der Anmeldezeit bei mir eingeht.
Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung während der Anmeldezeit verpasst habe?
Eine nachträgliche Anmeldung ist mit einem formlosen Antrag unter bestimmten Umständen möglich und geht nur schriftlich. Gemäß dem Prüfungsausschuss wird eine nachträgliche Anmeldung gestattet wenn ein Härtefall vorliegt, z.B. Krankenhausaufenthalt, Sterbefall eines nahestehenden Verwandten in dieser Zeit, etc.
In dem Antrag sollte Ihr Namen, Anschrift, Matrikelnr. Titel der Veranstaltung mit den LP und der Signatur (Modul z.B. GWI-1 - die Zuordnungen findet Ihr in der Prüfungsordnung) stehen. Auch eine kurze Begründung, warum Sie sich nicht angemeldet haben und entsprechende Nachweise beigelegt werden z.B. ärztliches Attest.
Den Antrag, entweder bei mir abgeben oder mit der Post schicken. BITTE vergessen Sie aber Ihre Unterschrift nicht.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, dann ob Ihnen eine nachträgliche Anmeldung genehmigt wird oder nicht.
Ich finde meine Tanliste nicht mehr, wo bekomme ich eine neue?
Eine neue Tanliste erhalten Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises entweder bei mir oder auch im Studierenden Informationsbüro
Anerkennung einer Studienleistung
Wenn Sie bereits Leistungen in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität abgelegt haben, können Sie diese unter bestimmten Umständen anerkennen lassen, wenn die Leistungen gleichwertig sind (darüber entscheidet der Prüfungsausschuss) und die Leistungen gemäß dem Modulhandbuch zuzuordnen sind.
Dazu füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus und geben diesen in 2-facher Ausfertigung (1x Original und 1x Kopie) mit den Nachweisen (2 Kopien unter Vorlage des Originals) bei mir ab oder schicken ihn mit der Post an mich.
Gemäß der Prüfungsordnung §17 Abs. 1 sind für das Bestehen der Orientierungsprüfung 30 LP aus den Modulgruppen GWI1- GWI5 zu erbringen.
Sollte nach Ablauf des ersten Fachsemesters die 30 LP noch nicht erbracht sein, ist die Orientierungsprüfung „erstmalig nicht bestanden“.
Sind nach Ablauf des zweiten Fachsemesters die 30 LP aus den Modulgruppen GWI1 bis GWI-5 nicht erbracht, ist die Orientierungsprüfung und damit der gesamte Bachelorstudiengang endgültig nicht bestanden.
Studierende, die diese Frist überschritten haben, können einen Antrag auf Fristverlängerung der Orientierungsprüfung um ein Semester einreichen.
Im Falle des Nichtbestehens der Orientierungsprüfung (wenn sicher bekannt ist, dass die Orientierungsprüfung nicht bestanden ist, in der Regel zum Ende des Semesters 31.03./30.09) ist ein entsprechender Antrag auf Fristverlängerung (incl. Namen, Anschrift; E-mail, Matrikelnr., Unterschrift) selbst zu schreiben und im Prüfungsamt unverzüglich, allerspätestens bis zum 15.10. (wenn die 30 LP zum Ende des SoSe nicht erbracht wurden) bzw. 15.04. (wenn die 30 LP zum Ende des WiSe nicht erbracht wurden) im Prüfungsamt einzureichen.
Folgendes ist dabei zu beachten:
1. Anträge auf Fristverlängerung können nur in Ausnahmefällen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeinträchtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. Über die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ärztliche Atteste etc.)
2. Der Fristverlängerungsantrag wird an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtet (Anrede) Prof. Dr. Marco Meier. Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner nächsten Sitzung über die Fristverlängerungsanträge. Alle Antragsteller erhalten anschließend schriftlich Bescheid.
3. Der formlose Antrag auf Fristverlängerung im Ref. I/5 FAI Prüfungsamt, einzureichen.
Ich möchte eine Teilprüfung aus einem Modul in ein anderes Modul verschieben
Hierzu ist ein Antrag nötig, diesen findet ihr bei den Anträgen.
Die Umbuchung von Modulen ist gegen Ende des Studiums frühestens für die Notendurchschnittsbestätigung für die Masterbewerbung möglich, spästestens zum Zeugnisantrag.
Da Sie sonst während Ihres Studium öfters einen Antrag auf Umbuchung stellen müssten, weil es weiterhin vorkommen kann, dass z.B. Seminare dem falschen Modul zugeordnet werden, kann dann ein Antrag für alle Verschiebungen auf einmal gestellt werden.
Es ist aber zu beachten, dass eine Umbuchung nur möglich ist, wenn die Einbringung der Leistung bereits bei der Anmeldung in dem gewünschten Modul möglich gewesen ist.
Den ausgefüllten Antrag bitte bei mir abgeben oder mit der Post schicken.
Ich möchte die Bachelorarbeit anmelden
Zur Anmeldung der Bachelorarbeit, füllen Sie das Anmeldeformular aus und geben dieses bei mir ab oder schicken dieses mit der Post.
Die Bachelorarbeit kann aber nur in dem von Ihnen gewählten Vertiefungsbereich geschrieben werden, d.h. in der Modulgruppe INF-3 oder in der Modulgruppe DWI-3.
Es ist nicht möglich den Vertiefungsbereich INF zu wählen und dann die Bachelorarbeit in der Modulgruppe DWI-3 oder anderst herum zu schreiben.
Ich trage die Anmeldung in Studis ein und gebe das Anmeldeformular an den Erstprüfer weiter. Dieser trägt dann das Thema sowie den Zweitprüfer ein und leitet den Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiter. Wenn das Anmeldeformular wieder im Prüfungsamt vorliegt, wird der Bescheid mit dem Thema und spätesten Abgabedatum erstellt. Ab dann beginnt auch die Bearbeitungszeit. Mit der Erstellung des Bescheides, sehen Sie auch in Studis auch das Thema und das späteste Abgabedatum. Den Bescheid sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie mit der Post.
Die Bachelorarbeit ist in der Modulgruppe INF-3 in 3-facher Ausfertigung mit den Formularen im Prüfungsamt abzugeben, in der Modulgruppe DWI-3 (der Erstprüfer von der WiWi-Fakultät ist), ist die Bachelorarbeit in 2-facher Ausfertigung mit den Formularen bei Ihrem Erstprüfer abzugeben. Was für Sie zutrifft, steht in dem Bescheid mit dem Thema und dem spätesten Abgabedatum.
Bei der Abgabe im Prüfungsamt, schicke ich die Bachelorarbeit an den Erst- und Zweitprüfer.
Wenn die Gutachten der Bachelorarbeit vorliegen, erhalten Sie eine Email, dass die Note in Studis eingetragen werden konnte und Sie das Zeugnis beantragen können, wenn alle gemäß der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungen vorliegen.
Hierfür ist die Studentenkanzlei zuständig, daher müssen Sie sich zu Fragen (z. B. welche Formulare hierzu nötig sind, bis wann der Antrag spätestens eingereicht werden muss usw.) an die Studentenkanzlei wenden.
Die Bestätigung vom Prüfungsamt kann allerdings hierzu erst erfolgen, wenn alle gemäß der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungen vorliegen und benotet sind, mit Ausnahe der Bachelorarbeit. Diese muss im Prüfungsamt abgegeben sein, aber noch nicht benotet. Da Sie während des Korrektursemesters auf die Korrektur der Bachelorarbeit und die Zeugniserstellung warten.
Notendurchschnittsbestätigung für die Masterbewerbung
Für die Masterbewerbung kann es erforderlich sein, dass eine Notendurchschnittsbestätigung beigelegt wird. Diese erhalten Sie im Studierenden Informationsbüro.
Allerdings sollte vorher überprüft werden, ob die Module auch richtig (gemäß der Prüfungsordnung) erfüllt sind und kein Modul z.B. DWI-1 übererfüllt ist. Sollte dies der Fall sein, sollte rechtzeitig der Antrag auf Umbuchung von Modulen gestellt werden.
Wenn die Note der Bachelorarbeit von mir eingetragen werden konnte, erhalten Sie eine Email von mir. Dann können Sie Ihr Zeugnis auch beantragen, wenn alle anderen gemäß der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungen vorliegen. Das Zeugnis darf nicht automatisch erstellt werden, sondern nur gegen Vorlage des Antrags.
Den Antrag finden Sie hier
Wie können Sie Ihr Zeugnis erhalten
Wenn das Zeugnis fertig zur Abholung vorliegt, erhalten Sie von mir eine Email, in der Regel ca. 4-8 Wochen nach Antragstellung, dies ist nur eine ungefähre Angabe und kann auch mal länger dauern.
Das Zeugnis kann wie folgt abgeholt werden:
von Ihnen persönlich gegen Vorlage Ihres Lichtbildausweises
oder
durch Dritte gegen Vorlage einer Vollmacht (incl. Kopie Ihres Lichtbildausweises) und des Lichtbildausweises des Abholers
Eine Zusendung der Dokumente ist ebenfalls möglich. Hierfür ist ein formloser begründeter Antrag (einschl. Name, Adresse, Matrikelnummer, Unterschrift) notwendig.
Bei Zusendung können wir jedoch trotz Versendung in Kartonumschlag für den einwandfreien Zustand der Dokumente nicht garantieren.
Auf dem Postweg kann es vorkommen, dass die Dokumente geknickt werden. Sie erklären sich automatisch mit Ihrem Antrag auf Zusendung damit einverstanden, dieses Risiko in Kauf zu nehmen.