Bekanntmachung
Hinweis für BAföG-Empfänger:
Sie sind verpflichtet zum Ende Ihres 4. Fachsemesters eine Bescheinigung über Ihren Studienfortschritt beim Studentenwerk (BAföG-Amt) einzureichen.
Nachfolgend einige Informationen dazu:
In einer Bescheinigung gegenüber dem Studentenwerk (BAföG-Amt) nach § 48 BAföG wird bescheinigt, ob Sie für Ihr Fachsemester üblichen Leistungen erbracht haben.
Soweit beim Studentenwerk (BAföG-Amt) eine entsprechende Leistungsbescheinigung eingereicht werden muss (normalerweise zum Ende des 4. FS), kann das Formblatt 5 des Studentenwerks mit der Überschrift „Bescheinigung nach § 48 BAföG“ nach Eintragung der persönlichen Daten im Referat I/5 (Frau Reimer) abgegeben werden (Mo. - Fr. 8.30Uhr - 12.00 Uhr, Ihr aktueller Leistungspunktestand wird dann eingetragen und bestätigt und die Bescheinigung wird direkt an das Studentenwerk weitergeleitet.
Für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen gelten folgenden Leistungspunktezahlen
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Fachsemester (Ende des Semester) FS |
Benötigte Anzahl an Leistungspunkten bis Ende des entsprechenden Semesters des Grundstudiums LP |
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4 |
80 |
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5 |
100 |