Die Universität Augsburg vergibt aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Teilstipendien an qualifizierte Studentinnen und Studenten, die an der Universität Augsburg eingeschrieben sind, - insbesondere im Rahmen von Studentenaustauschprogrammen - zur Durchführung eines Studienaufenthaltes oder zur Ableistung eines Praktikums im Ausland. Der Auslandsaufenthalt muss "studienintegriert" sein. Praktika müssen von der Universität Augsburg genehmigt sein.
Der Zuschuss für Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort richtet sich nach §4 BaFöG-Auslandszuschlagsverordnung. Zur Zeit werden für eine Hin- und Rückfahrt zum Ausbildungsort innerhalb der EU maximal je 250 € (insgesamt also bis zu 500 €) und außerhalb der EU maximal je 500 € (insgesamt also bis zu 1.000 €) erstattet.
Daneben kann ein monatlicher Zuschuss zu den Lebenshaltungkosten in Höhe von maximal 150 € gewährt werden.
Bei Bezug von Auslandsbafög darf die gesamte monatliche Förderung 300 € nicht überschreiten.
Für Auslandsaufenthalte, die bereits durch andere Programme gefördert werden, wird kein Zuschuss gewährt.
Bedürftig im Sinne der Richtlinie ist, wer mit seinem Bruttoeinkommen 15.000 Euro im Jahr nicht überschreitet. Zum Einkommen zählen auch die Unterhaltsleistungen der Eltern.
Für jedes unterhaltsberechtigte Kind des Antragstellers wird die Einkommensgrenze um weitere 8.000 Euro angehoben.
Für Sprachkurse im Ausland sowie für von ausländischen Hochschulen erhobene Studiengebühren können keine Zuschüsse bewilligt werden.
Über die Vergabe der Teilstipendien entscheidet die Ständige Kommission für Lehre und Studierende.
Die Teilstipendien werden in der Regel einmal jährlich vergeben. Den Abgabeschluss für die Bewerbung erfahren Sie in der aktuellen Ausschreibung.
Das Antragsformular zum Download finden Sie hier.