In der Regel werden Verlängerungen unter der Bedingung bewilligt, dass der Lehrstuhl 50% der Kosten des Stipendiums übernehmen kann.
Hierbei legt die Betreuerin/ der Betreuer der Promotion der Universität einen (formlosen) Antrag auf Verlängerung des Stipendiums in zweifacher Ausfertigung vor, in dem insbesondere auch Stellung genommen wird zu den Bereichen
Darüber hinaus muss die Dissertation erkennbar die Veröffentlichung der Ergebnisse zum Ziel haben.
Verlängerungsanträge müssen spätestens vier Monate vor Ablauf beim Stipendienreferat der Universität Augsburg eingereicht werden, da sie drei Monate vor Ablauf bei der Universität Bayern einzureichen sind.