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Verlängerung von Stipendien


Die Förderdauer in der Graduiertenförderung (bis zu zwei Jahre) kann auf Antrag ausnahmsweise um ein Jahr verlängert werden, wenn das Vorhaben aus Gründen, die die Geförderten nicht zu vertreten haben, innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht verwirklicht werden kann.

In der Regel werden Verlängerungen unter der Bedingung bewilligt, dass der Lehrstuhl 50% der Kosten des Stipendiums übernehmen kann.

Hierbei legt die Betreuerin/ der Betreuer der Promotion der Universität einen (formlosen) Antrag auf Verlängerung des Stipendiums in zweifacher Ausfertigung vor, in dem insbesondere auch Stellung genommen wird zu den Bereichen

  • aktueller Stand der Arbeit
  • Grund der Überschreitung des Zeitplans
  • Votum, ob und warum innerhalb des Verlängerungszeitraums mit dem Abschluss der Arbeit gerechnet werden kann
  • begründete Stellungnahme, ob der Lehrstuhl 50% der Kosten des Stipendiums übernehmen kann.

Darüber hinaus muss die Dissertation erkennbar die Veröffentlichung der Ergebnisse zum Ziel haben.

Verlängerungsanträge müssen spätestens vier Monate vor Ablauf beim Stipendienreferat der Universität Augsburg eingereicht werden, da sie drei Monate vor Ablauf bei der Universität Bayern einzureichen sind.