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Stipendien für ausländische Studierende an der Universität Augsburg


Die Universität Augsburg vergibt einmalige Studienbeihilfen bzw. laufende Stipendien an ausländische Studierende, die an der Universität Augsburg eingeschrieben sind.
Die Stipendien sind grundsätzlich für fortgeschrittene Studierende, frühestens jedoch ab dem zweiten Semester (an der Universität Augsburg), bestimmt. Sie werden jeweils für ein Semester (5 Monate) vergeben. Die Höchstförderdauer beträgt drei Jahre.

Für die Vergabe sind die fachliche Eignung und die persönliche Qualifikation der Antragsteller maßgeblich. Voraussetzung ist außerdem, dass der Stipendienbewerber bedürftig ist.

Keine Bedürftigkeit liegt vor, wenn der Stipendienbewerber über ein monatliches Einkommen von mehr als 659,- € verfügt. Bei Verheirateten erhöht sich der monatliche Freibetrag um 535,- €, bei eigenen Kindern um 485,- € pro Kind.

Ebenso liegt keine Bedürftigkeit vor bei Studierende, die die Voraussetzungen des §8 BAföG erfüllen, also dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind.

Vor der Entscheidung über die Vergabe der Stipendien werden die Bewerber eventuell von der Subkommission der Ständigen Kommission für Lehre und Studierende zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Für aktuelle Informationen beachten Sie bitte die jeweils gültige Ausschreibung.

Das Antragsformular zum Download finden Sie hier.

 


 

Link: Aktuelle Ausschreibungen des Akademischen Auslandsamtes für ausländische Studierende