Das Oskar-Karl-Forster-Stipendium ist eine einmalige Beihilfe für die Beschaffung von Büchern oder sonstigen Lernmitteln für das Studium begabter und mittelloser Studentinnen und Studenten der Universität Augsburg und als Zuschuss zu Druckkosten für Dissertationen von Promovenden der Universität Augsburg .
Richtlinien für die Vergabe:
- Die Vergabe ist nicht an die Konfessionszugehörigkeit oder an die Staatsangehörigkeit gebunden.
- Als mittellos im Sinne des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums gilt jeder BAföG-Empfänger. Wenn Sie kein BAföG (mehr) erhalten, müssen Sie nachweisen oder glaubhaft versichern, dass Ihre Unterhaltsverpflichteten und/ oder Sie selbst kein höheres Einkommen haben als BAföG-Empfänger.
- Bei Druckkostenzuschüssen für eine Promotion ist Bedürftigkeit gegeben, wenn Sie keine höheren laufenden Einkünfte beziehen als insgesamt 1.400 € monatlich.
- Sie müssen mindestens im 2. Semester an der Universität Augsburg studieren.
- Die Beihilfe darf mindestens 100 €, höchstens aber 400 € als einmalige Leistung betragen. Eine zweiter Antrag im Laufe des Studiums kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen (Begründung!) bewilligt werden.
- Die zweckentsprechende Verwendung des Stipendiums muss innerhalb einer von der Universität festgesetzten Frist (ca. 3 Monate nach Ausstellung des Bescheids) durch Originalrechnungen nachgewiesen werden.
- Zum Antrag gehört eine Liste mit den Büchern oder Lernmitteln, deren Kauf erstattet werden soll. Diese Liste muss von einem Hochschullehrer befürwortet werden, der bestätigen kann, dass Sie erfolgreich studieren und die Bücher/ Lernmittel für Ihr Studium notwendig sind.
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Das Antragsformular inklusive Vordruck für die Liste kann hier heruntergeladen werden.
Die Anträge können im Stipendienreferat der Universität Augsburg eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob genügend Mittel vorhanden sind.