In Bachelor- und Masterstudiengängen ist eine Fortführung Ihres bisherigen Studienganges nicht ohne weiteres möglich, da auf Grund der Konzeption der Prüfungsordnungen regelmäßig keine Gleichwertigkeit der Studiengänge mehr gegeben ist. Sie müssen sich daher für das erste Fachsemester bewerben (ausgenommen zulassungsbeschränkte Studiengänge). Eine Hochstufung erfolgt bei Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag nach der Immatrikulation. Um in Erfahrung zu bringen, in welchem Semester Sie an der Universität Augsburg weiterstudieren können, ist es ratsam, sich vor der Immatrikulation mit der jeweiligen Studienfachberaterin bzw. dem Studienfachberater (finden Sie auf den Web-Seiten der entsprechenden Fakultät) in Verbindung zu setzen. Nach der Immatrikulation ist, wenn gewünscht, ein Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen im Zentralen Prüfungsamt der Universität Augsburg zu stellen.
Für den Studiengang Rechtswissenschaft werden die Fachsemester fortgeschrieben, d. h. Sie bewerben sich online für das entsprechende höhere Fachsemester.
Für ein Weiterstudium in Diplom- und Magisterstudiengängen wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei.
Es bleibt Ihnen unbenommen, nach der Immatrikulation einen Antrag auf Anrechnung bestimmter erbrachter Studienleistungen zu stellen. Die entsprechende Anrechnung (Studienleistungen und -zeiten) wird über die jeweiligen Fachvertreter und die Prüfungsausschüsse vorgenommen. Anrechnungsformulare und weitere Informationen erhalten Sie über das Zentrale Prüfungsamt der Universität Augsburg.