A. Voraussetzungen für die Zulassung:
Abschluss in einem fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang der Universität Augsburg oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss (fachlich entsprechend ist ein Abschluss, wenn die Bezeichnung seines Fachs oder eines seiner Teilfächer oder einer in ihm enthaltenen Teilqualifikation im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten „Anglistik/Amerikanistik“ bzw. „Englisch“ oder ähnlich lautet. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss über die fachliche Entsprechung. Bei ausländischen Abschlüssen prüft der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit.)
| Universitätsabschluss mit Englisch als Hauptfach, Teilfach oder Teilqualifikation im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten |
| Muttersprache Englisch |
| einen internationalen, standardisierten Sprachtest, z.B. IELTS 7,0 oder TOEFL 100 |
Beherrschung einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B1 GER (wird in der Regel in drei aufsteigenden, mit Erfolg abgeschlossenen Jahren gymnasialen Fremdsprachenunterrichts erreicht)
Für Studienbewerberinnen und -bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland: DSH 2 oder TestDaF 4
Interessenten, die im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erwerben, können sich vorläufig mit ihren "Transcript of Records" bewerben, wenn sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben. Das Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden.
B. Bewerbungsunterlagen:
Deutsche Studienbewerberinnen und -bewerber:
Nachweise zu den Nummern 2 bis 4 sind in einfacher Kopie beizufügen.
Das Bachelorzeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. In Sonderfällen (z. B. Lehramt-Doppelstudium) kann die Zulassung bedingt erfolgen, wenn das Bachelorzeugnis binnen eines Jahres vorgelegt wird.
Ausländische Studienbewerber und -bewerberinnen:
Nachweise zu den Nummern 3 bis 5 sind in einfacher Kopie beizufügen.
Das Bachelorzeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. Die anderen Nachweise müssen mit der Bewerbung eingereicht werden.
C. Bewerbungsfrist:
für das jeweilige Sommersemester:
Mitte November des Vorjahres bis 15. Januar
für das jeweilige Wintersemester:
Anfang/Mitte Mai bis 30. Juni
D. Bewerbungsadresse
Universität Augsburg
Studentenkanzlei
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
E. Offene Fragen?
Die zuständigen Studienberater/-beraterinnen helfen gerne weiter
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