A Voraussetzungen für die Zulassung
1. Abschluss in einem fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang der Universität Augsburg oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss
Fachlich entsprechend ist ein Abschluss, wenn eine der beiden im Masterstudiengang Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft gewählten Sprachkomponenten in einem Hauptfach, einem Teilfach oder im Rahmen einer Teilqualifikation im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten studiert wurde, wobei mindestens 30 LP auf sprachwissenschaftliche Inhalte entfallen. Bei ausländischen Abschlüssen führt der Prüfungsausschuss eine Gleichwertigkeitsprüfung durch.
2. Sprachkenntnisse auf Niveau C1/C2 in beiden gewählten Sprachen
D.h. je nach Sprachenkombination:
Englisch:
Kenntnisse auf Niveau C1/C2 GER, Nachweis möglich durch:
- Universitätsabschluss mit Englisch als Hauptfach, Teilfach oder Teilqualifikation im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (Bei ausländischen Abschlüssen muss die Gleichwertigkeit vom Prüfungsausschuss festgestellt werden.)
- Muttersprache Englisch
- einen internationalen, standardisierten Sprachtest, z.B. IELTS 7,0 oder TOEFL 100
Französisch, Italienisch bzw. Spanisch:
Kenntnisse auf Niveau C1/C2 GER, Nachweis möglich durch:
- Universitätsabschluss mit Französisch, Italienisch bzw. Spanisch als Hauptfach, Teilfach oder Teilqualifikation im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (Bei ausländischen Abschlüssen muss die Gleichwertigkeit vom Prüfungsausschuss festgestellt werden.)
- Muttersprache Französisch, Italienisch bzw. Spanisch
- ein offizielles Sprachzertifikat einer Schule, Hochschule oder Sprachenschule
Deutsch als Fremdsprache:
Kenntnisse auf Niveau C1/C2 GER, Nachweis:
- für Muttersprachler: gilt als nachgewiesen
- für Studienbewerberinnen und -bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland: durch DSH 2, TestDaF 4 (in allen Teilbereichen) bzw. durch alle gleichwertigen Zertifikate
3. Beherrschung einer beliebigen dritten Fremdsprache auf dem Niveau A2 GER
Nachweis möglich durch:
- ein offizielles Sprachzertifikat einer Schule, Hochschule oder Sprachenschule
- Muttersprache, wenn die Muttersprache nicht Deutsch und nicht eine der beiden gewählten Sprachen ist
B Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen für deutsche Studienbewerber:
- Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)
- Anschreiben mit Angaben zur gewünschten Sprachenkombination:Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Romanische Sprache (Französisch, Spanisch, Italienisch). Die romanischen Sprachen sind nicht miteinander kombinierbar.
- Bachelorzeugnis oder vergleichbarer Studienabschluss
- Auflistung aller erbrachten Studienleistungen ("Transcript of Records")
- Nachweis von Kenntnissen beider gewählten Sprachen auf Niveau C1/C2 (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind, siehe Punkt A2)
- Nachweis von Kenntnissen einer beliebigen weiteren Fremdsprache auf Niveau A2 (siehe Punkt A3)
Nachweise zu den Nummern 2 bis 5 sind in einfacher Kopie beizufügen.
Das Einreichen von Lebenslauf und Hochschulzugangsberechtigung ist freiwillig. Ein Motivationsschreiben muss nicht eingereicht werden.
Das Studienabschlusszeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung.
Interessenten, die im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erwerben, können sich vorläufig mit ihrem "Transcript of Records" bewerben, wenn sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben.
In Sonderfällen (z.B. Lehramts-Doppelstudium) kann die Zulassung bedingt erfolgen, wenn das Bachelorzeugnis binnen eines Jahres vorgelegt wird.
Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerber:
- Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)
- Anschreiben mit Angaben zur gewünschten Sprachkombinationen:Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Romanische Sprache (Französisch, Spanisch, Italienisch). Die romanischen Sprachen sind nicht miteinander kombinierbar.
- Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss (Ausnahme: China, Vietnam und Mongolei nur mit Original der APS-Bescheinigung)
- Auflistung aller erbrachten Studienleistungen ("Transcript of Records")
- Nachweis über Deutschkenntnisse (DSH 2, TestDaF 4 bzw. gleichwertiges Zertifikat.)
- Nachweis von Kenntnissen beider gewählten Sprachen auf Niveau C1/C2 (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind, siehe Punkt A2)
- Nachweis von Kenntnissen einer beliebigen weiteren Fremdsprache auf Niveau A2 (falls Sprachkenntnisse nicht durch Muttersprache nachgewiesen sind, siehe Punkt A3)
Nachweise zu den Nummern 2 bis 6 sind in einfacher Kopie beizufügen.
Das Einreichen von Lebenslauf und Hochschulzugangsberechtigung ist freiwillig. Ein Motivationsschreiben muss nicht eingereicht werden.
Das Studienabschlusszeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung.
Bewerbungsadresse
Studentenkanzlei der Universität Augsburg
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
Bewerbungsfrist
für das jeweilige Sommersemester:
20. November des Vorjahres bis 15. Januar
für das jeweilige Wintersemester:
Anfang/Mitte Mai bis 30. Juni
Offene Fragen?
Die zuständigen Studienberaterinnen helfen gerne weiter:
Michaela Schäfers
