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MA Fachdidaktische Vermittlungswissenschaften


 

A. Voraussetzungen für die Zulassung:

 

1. Abschluss in einem fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang der Universität Augsburg oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss (fachlich entsprechend ist ein Abschluss, wenn seine Fachbezeichnung, die Fachbezeichnung eines seiner Teilfächer oder eine in ihm enthaltene Teilqualifikation im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten einen fachdidaktischen Bezug erkennen lassen. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss über die fachliche Voraussetzung. Bei ausländischen Abschlüssen prüft der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit.)

 

2. Zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B1 GER (das Niveau B1 wird in der Regel in drei aufsteigenden, mit Erfolg abgeschlossenen Jahren gymnasialen Fremdsprachenunterrichts erreicht; eine der Fremdsprachen kann Latein sein. Als Nachweise von Kenntnissen in Latein gelten das Latinum, die Lateinprüfung der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg oder äquivalente, z.B. in einem ausländischen Bildungssystem erbrachte Leistungen.)

 

3. Für Studienbewerberinnen und -bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland: DSH 2 oder TestDaF 4 oder gleichwertiges Zertifikat

 

Hinweis: Bei Bewerbern und Bewerberinnen, deren Muttersprache Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch ist, gelten die für die Fremdsprachen  erforderlichen Kenntnisse der jeweiligen Sprache als nachgewiesen.

 

Interessenten, die im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erwerben, können sich vorläufig mit ihren "Transcript of Records" bewerben, wenn sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben. Das Abschluss-zeugnis kann nachgereicht werden.

 

 

B. Bewerbungsunterlagen:

 

Deutsche Studienbewerber:

 

  1. Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)
  2. Bachelorzeugnis oder vergleichbarer Abschluss bzw. Transcript of Records
  3. Nachweis der Sprachkenntnisse zweier weiterer Fremdsprachen auf dem Niveau B1 GER (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind)

 

Nachweise zu den Nummern 2 bis 3 sind in einfacher Kopie beizufügen.

 

Das Bachelorzeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. In Sonderfällen (z. B. Lehramt-Doppelstudium) kann die Zulassung bedingt erfolgen, wenn das Bachelorzeugnis binnen eines Jahres vorgelegt wird.

 

 

Ausländische Studienbewerber:

 

  1. Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)
  2. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Abschluss in einfacher Kopie (Ausnahme China, Vietnam und Mongolei nur mit Original APS-Bescheinigung)
  3. Nachweis der Sprachkenntnisse zweier weiterer Fremdsprachen auf dem Niveau B1 GER (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind oder durch Muttersprache, wenn die Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist)
  4. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch DSH 2 oder TestDaF 4 oder gleichwertiges Zertifikat

 

Nachweise zu den Nummern 3 bis 4 sind in einfacher Kopie beizufügen.

 

Das Bachelorzeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. Die anderen Nachweise müssen mit der Bewerbung eingereicht werden.

 

 

C. Bewerbungsfrist:

 

  • für das jeweilige Sommersemester:
    Mitte November des Vorjahres bis 15. Januar

  • für das jeweilige Wintersemester:
    Anfang/Mitte Mai bis 30. Juni

 

 

D. Bewerbungsadresse:

 

 

Universität Augsburg

Studentenkanzlei

Universitätsstr. 2 

86159 Augsburg

 

 

E. Offene Fragen?

Die zuständigen Studienberaterinnen und -berater helfen gerne weiter 

 

 

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