A. Voraussetzungen für die Zulassung:
1. Abschluss in einem fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang der Universität Augsburg oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss (fachlich entsprechend ist ein Abschluss, wenn die Bezeichnung seines Fachs oder eines seiner Teilfächer oder einer in ihm enthaltenen Teilqualifikation im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten „Germanistik“ bzw. „Deutsch“ oder ähnlich lautet. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss über die fachliche Entsprechung. Bei ausländischen Abschlüssen prüft der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit.)
2. Eine moderne Fremdsprache auf dem Niveau B1 (wird in der Regel in drei aufsteigenden, mit Erfolg abgeschlossenen Jahren gymnasialen Fremdsprachenunterrichts erreicht)
3. Latein (Als Nachweise von Kenntnissen des Latein gelten das Latinum, die Lateinprüfung der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg oder äquivalente (z.B. in einem ausländischen Bildungssystem erbrachte Leistungen). Latein kann durch eine zusätzliche Fremdsprache auf dem Niveau B1 GER ersetzt werden.
4. Für Studienbewerberinnen und -bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland: DSH 3 oder TestDaF 5 oder gleichwertiges Zertifikat
Hinweis: Bei Bewerbern und Bewerberinnen, deren Muttersprache Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch ist, gelten die für die Fremdsprachen erforderlichen Kenntnisse der jeweiligen Sprache als nachgewiesen.
Interessenten, die im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erwerben, können sich vorläufig mit ihren "Transcript of Records" bewerben, wenn sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben. Das Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden.
B. Bewerbungsunterlagen:
Deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber:
Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)
Bachelorzeugnis oder vergleichbarer Abschluss bzw. Transcript of Records
Nachweis der Sprachkenntnisse einer Fremdsprache auf dem Niveau B1 GER (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind)
Nachweis der Lateinkenntnisse oder einer zusätzlichen Fremdsprache auf dem Niveau B1 GER
Das Bachelorzeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. In Sonderfällen (z. B. Lehramt-Doppelstudium) kann die Zulassung bedingt erfolgen, wenn das Bachelorzeugnis binnen eines Jahres vorgelegt wird.
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber:
Nachweise zu den Nummern 3 bis 5 sind in einfacher Kopie beizufügen.
Das Bachelorzeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. Die anderen Nachweise müssen mit der Bewerbung eingereicht werden.
C. Bewerbungsfrist:
für das jeweilige Sommersemester:
Mitte November des Vorjahres bis 15. Januar
für das jeweilige Wintersemester:
Anfang/Mitte Mai bis 30. Juni
D. Bewerbungsadresse:
Universität Augsburg
Studentenkanzlei
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
E. Offene Fragen?
Die zuständigen Studienberaterinnen und -berater helfen gerne weiter
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