Voraussetzungen für die Zulassung:
Abschluss in einem fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang der Universität Augsburg oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss (fachlich entsprechend ist ein Abschluss, wenn seine Fachbezeichnung, die Fachbezeichnung eines seiner Teilfächer oder eine in ihm enthaltene Teilqualifikation im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten einen komparatistischen oder allgemein-literaturwissenschaftlichen Bezug erkennen lassen. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss über die fachliche Entsprechung. Bei ausländischen Abschlüssen prüft der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit.)
Zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 GER
(Eine der Fremdsprachen kann Latein sein. Als Nachweise von Kenntnissen in Latein gelten das Latinum, die Lateinprüfung der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg oder äquivalente, z.B. in einem ausländischen Bildungssystem erbrachte Leistungen.)
Für Studienbewerberinnen und -bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland: DSH 3 oder TestDaF5 in allen vier Bereichen
Hinweis: Bei Bewerbern und Bewerberinnen, deren Muttersprache Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch ist, gelten die für die Fremdsprachen erforderlichen Kenntnisse der jeweiligen Sprache als nachgewiesen.
Interessenten, die im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erwerben, können sich vorläufig mit ihren "Transcript of Records" bewerben, wenn sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben. Das Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden.
Bewerbungsunterlagen:
Deutsche Studienbewerberinnen und -bewerber:
Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)
Bachelorzeugnis oder vergleichbarer Abschluss bzw. Transcript of Records
Nachweis der Sprachkenntnisse zweier weiterer Fremdsprachen auf dem Niveau B2 GER (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind)
Motivationsschreiben (zur Begründung der Studiengangswahl und Anzeige der beabsichtigten Studienschwerpunkte)
Nachweise zu den Nummern 2 bis 3 sind in einfacher Kopie beizufügen.
Das Bachelorzeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. In Sonderfällen (z. B. Lehramt-Doppelstudium) kann die Zulassung bedingt erfolgen, wenn das Bachelorzeugnis binnen eines Jahres vorgelegt wird.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber:
Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)
Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Abschluss in einfacher Kopie (Ausnahme China, Vietnam und Mongolei nur mit Original APS-Bescheinigung)
Nachweis der Sprachkenntnisse zweier weiterer Fremdsprachen auf dem Niveau B2 GER (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind oder durch Muttersprache, wenn die Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist)
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch DSH 3 oder TestDaF 5 oder gleichwertiges Zertifikat
Motivationsschreiben (zur Begründung der Studiengangswahl und Anzeige der beabsichtigten Studienschwerpunkte)
Nachweise zu den Nummern 3 bis 4 sind in einfacher Kopie beizufügen.
Das Bachelorzeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. Die anderen Nachweise müssen mit der Bewerbung eingereicht werden.
Bewerbungsfrist:
für das jeweilige Sommersemester:
Mitte November des Vorjahres bis 15. Januar
für das jeweilige Wintersemester:
Anfang/Mitte Mai bis 30. Juni
Bewerbungsadresse:
Studentenkanzlei
der Universität Augsburg
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
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Die zuständigen Studienberaterinnen und -berater helfen gerne weiter
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