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MA Kunst- und Kulturgeschichte


Voraussetzungen für die Zulassung:

  1. Abschluss in einem fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang der Universität Augsburg oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss (fachlich entsprechend ist ein Abschluss, wenn die Bezeichnung seines Fachs oder eines seiner Teilfächer oder einer in ihm enthaltenen Teilqualifikation im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten „Kunst- und Kulturgeschichte“ oder ähnlich lautet. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss über die fachliche Entsprechung. Bei ausländischen Abschlüssen prüft der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit.)
  2. Zwei moderne europäische Fremdsprachen auf dem Niveau B1 (wird in der Regel in drei aufsteigenden, mit Erfolg abgeschlossenen Jahren gymnasialen Fremdsprachenunterrichts erreicht). Es besteht die Möglichkeit, die Qualifikation in modernen europäischen Fremdsprachen bis zum Abschluss des zweiten Semesters nachzuholen.
  3. Latein (als Nachweise von Kenntnissen des Latein gelten das Latinum, das Fakultätsinterne Latinum der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg oder äquivalente, z.B. in einem ausländischen Bildungssystem erbrachte Leistungen). Es besteht die Möglichkeit, die Qualifikation des Latinums bis zum Abschluss des zweiten Semesters nachzuholen.
  4. Altgriechisch, sofern beabsichtigt ist, die Masterarbeit im Teilfach Klassische Archäologie anzufertigen (als Nachweis von Kenntnissen des Altgriechischen gelten das Graecum, das Fakultätsinterne Graecum der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg oder äquivalente, z.B. in einem ausländischen Bildungssystem erbrachte Leistungen). Es besteht die Möglichkeit, die Qualifikation des Graecums bis zum Abschluss des zweiten Semesters nachzuholen.
  5. Für Studienbewerberinnen und -bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland: DSH 2 oder TestDaF 4

 

Hinweis: Bei Bewerbern und Bewerberinnen, deren Muttersprache Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch ist, gelten die für die Fremdsprachen erforderlichen Kenntnisse der jeweiligen Sprache als nachgewiesen.

Interessenten, die im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erwerben, können sich vorläufig mit ihren "Transcript of Records" bewerben, wenn sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben. Das Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden.

 

Bewerbungsunterlagen:

Deutsche Studienbewerberinnen und -bewerber:

  1. Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)

  2. Bachelorzeugnis oder vergleichbarer Abschluss bzw. Transcript of Records

  3. Nachweis der Sprachkenntnisse zweier Fremdsprachen auf dem Niveau B1 GER (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind)

  4. Nachweis der Lateinkenntnisse (soweit vorhanden)

Das Bachelorzeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. In Sonderfällen (z. B. Lehramt-Doppelstudium) kann die Zulassung bedingt erfolgen, wenn das Bachelorzeugnis binnen eines Jahres vorgelegt wird.

 

Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber:

  1. Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)

  2. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Abschluss in einfacher Kopie (Ausnahme China, Vietnam und Mongolei nur mit Original APS-Bescheinigung)

  3. Nachweis der Sprachkenntnisse in zwei europäischen Kultursprachen (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind oder durch Muttersprache).

  4. Nachweis der Lateinkenntnisse (soweit vorhanden)

  5. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch DSH 2 oder TestDaF 4 oder gleichwertiges Zertifikat

Nachweise zu den Nummern 3 bis 5 sind in einfacher Kopie beizufügen.

Das Bachelorzeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. Die anderen Nachweise müssen mit der Bewerbung eingereicht werden.

 

Bewerbungsfrist:

  • für das jeweilige Sommersemester:
    Mitte November des Vorjahres bis 15. Januar
  • für das jeweilige Wintersemester:
    Anfang/Mitte Mai bis 30. Juni

 

 

Bewerbungsadresse:

Universität Augsburg
Studentenkanzlei
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg

 

Offene Fragen?

Die zuständigen Studienberaterinnen und -berater helfen gerne weiter 

Hier gelangen Sie zur Onlinebewerbung für die Masterstudiengänge:

 

Online-Bewerbung