Hinweis: Bei Bewerbern und Bewerberinnen, deren Muttersprache Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch ist, gelten die für die Fremdsprachen erforderlichen Kenntnisse der jeweiligen Sprache als nachgewiesen.
Interessenten, die im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erwerben, können sich vorläufig mit ihren "Transcript of Records" bewerben, wenn sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben. Das Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden.
Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)
Bachelorzeugnis oder vergleichbarer Abschluss bzw. Transcript of Records
Nachweis der Sprachkenntnisse zweier Fremdsprachen auf dem Niveau B1 GER (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind)
Nachweis der Lateinkenntnisse (soweit vorhanden)
Das Bachelorzeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. In Sonderfällen (z. B. Lehramt-Doppelstudium) kann die Zulassung bedingt erfolgen, wenn das Bachelorzeugnis binnen eines Jahres vorgelegt wird.
Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF)
Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Abschluss in einfacher Kopie (Ausnahme China, Vietnam und Mongolei nur mit Original APS-Bescheinigung)
Nachweis der Sprachkenntnisse in zwei europäischen Kultursprachen (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind oder durch Muttersprache).
Nachweis der Lateinkenntnisse (soweit vorhanden)
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch DSH 2 oder TestDaF 4 oder gleichwertiges Zertifikat
Nachweise zu den Nummern 3 bis 5 sind in einfacher Kopie beizufügen.
Das Bachelorzeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. spätestens bei der Einschreibung. Die anderen Nachweise müssen mit der Bewerbung eingereicht werden.
Universität Augsburg
Studentenkanzlei
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
Die zuständigen Studienberaterinnen und -berater helfen gerne weiter
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