Eine Bewerbung für das höhere Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist dann möglich, wenn Sie bereits einmal in einem ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule oder an der Universität Augsburg oder im gleichen Studiengang an der Universität Augsburg eingeschrieben waren.
A. Zulassungsverfahren
Studienplätze für das höhere Fachsemester werden dann vergeben, wenn die Zahl der eingeschriebenen Studierenden zwischen dem 2. und 6. Fachsemester unter die in der Zulassungszahlsatzung der Universität Augsburg festgesetzten Anzahl der Studienplätze sinkt.
Im Zulassungsverfahren für höhere Semester wird zwischen Höherstufungen, Studiengangwechslern und sonstigen Bewerbern/Bewerberinnen unterschieden (siehe Beschreibung des Zulassungsverfahrens).
Die Semestereinstufung erfolgt über die jeweiligen Prüfungsausschüsse der entsprechenden Fakultäten der Universität Augsburg.
Für die Zulassung in ein höheres Fachsemester ist aus immatrikulationsrechtlicher Sicht der Nachweis einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten erforderlich (Beschluss des jeweiligen Prüfungsausschusses); dies bedeutet keine Anrechnung im prüfungsrechtlichen Sinn.
Dies ist für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge, mit Ausnahme von Rechtswissenschaft (Fortschreibung der Semester mit nachträglicher Anrechnung von Prüfungsleistungen) festgelegt.
Wechsler in den Studiengang Lehramt an Grundschulen beachten bitte Folgendes:
Es können nur Prüfungsleistungen berücksichtigt werden, die den Modulgesamtprüfungen der Prüfungsordnung LPO UA 2012 entsprechen. Einzelne Modulteilprüfungen, die zusammen nicht einer Modulgesamtprüfung entsprechen, können nicht anerkannt werden. Zur Vereinfachung der Verfahren legen Sie der Bewerbung ggf. eine Bestätigung vom Fachvertreter über die Anerkenn-barkeit der Modulgesamtprüfung bei.
Übersicht der notwendigen Leistungspunkte für die Einstufung ins höhere Fachsemester
B. Bewerbungsverfahren
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Antrag auf Zulassung (pdf-Ausdruck der Online-Bewerbung)
Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
Nachweis über Ihr bisheriges Studium,
Nachweise über bisher erbrachte Prüfungsleistungen (Ausdruck aus STUDIS, Scheine),
ggf. Bescheinigung des Prüfungsamtes,
ggf. Lehrveranstaltungskonzepte und Modulbeschreibungen bei Bewerbungen von außerhalb der Universität Augsburg).
Die Unterlagen müssen bis spätestens
15. Januar 2013 um 24.00 Uhr (Ausschlussfrist)
bei der Universität Augsburg (Universität Augsburg, Studentenkanzlei, Universitätsstr. 2, 86159 Augsburg), eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Zulassungsanträge ins Auswahlverfahren der zulassungsbeschränkten Studiengänge einbezogen werden können.
Eine endgültige Bescheinigung, die auch die Leistungen des Wintersemesters 2012/13 beinhaltet, muss bis spätestens Montag, 25. März 2013 nachgereicht werden. Auf Grund dieser Bescheinigung wird die Einstufung ins jeweilige Fachsemester vorgenommen.
C. Einschreibung
Die Termine für die Immatrikulation entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Dieser wird voraussichtlich ab 10. April 2013 versandt. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur Immatrikulation/Einschreibung.
Die Universität Augsburg würde sich freuen, Sie als Studierende oder Studierenden begrüßen zu dürfen!