Übersicht der notwendigen Leistungspunkte für die Einstufung ins höhere Fachsemester
(im WS 3. und 5. FS, im SoSe 2., 4. und 6. FS)
Die Anzahl der zu erbringenden Leistungspunkte für die immatrikulationsrechtliche Einstufung beruht auf Beschlüssen der jeweiligen Prüfungsausschüsse.
Für die Studiengänge:
Global Business Management
Informationsorientierte Betriebswirtschaftslehre
Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Sozialwissenschaften
Wirtsschaftsingenieurwesen
gelten die nachstehenden Einstufungen
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Zahl der angerechneten Leistungspunkte |
Semester, in das eingestuft wird |
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30 |
2 |
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60 |
3 |
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90 |
4 |
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120 |
5 |
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150 |
6 |
Für den Studiengang
Didaktik der Grundschule,
Lehramt an Grundschulen
ist für die Zulassung in ein höheres Fachsemester der Nachweisdie folgender Leistungspunkte erforderlich:
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Zahl der angerechneten Leistungspunkte |
Semester, in das eingestuft wird |
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20 - 39 |
2 |
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40 - 69 |
3 |
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70 - 109 |
4 |
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110 - 149 |
5 |
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150 - 180 |
6 |
Wechsler in den Studiengang Lehramt an Grundschulen beachten bitte Folgendes:
Es können nur Prüfungsleistungen berücksichtigt werden, die den Modulgesamtprüfungen der Prüfungsordnung LPO UA 2012 entsprechen. Einzelne Modulteilprüfungen, die zusammen nicht einer Modulgesamtprüfung entsprechen, können nicht anerkannt werden. Zur Vereinfachung der Verfahren legen Sie der Bewerbung ggf. eine Bestätigung vom Fachvertreter über die Anerkennbarkeit der Modulgesamtprüfung bei.
Für den Studiengang
Erziehungswissenschaft
ist für die Zulassung in ein höheres Fachsemester die Vorlage folgender Leistungspunkte sowie der Nachweis einer bestandenen Orientierungsprüfung (außer für das 2. Fachsemester) erforderlich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Studiengang Erziehungswissenschaft vom 18.11.2009):
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Zahl der angerechneten Leistungspunkte |
Semester, in das eingestuft wird |
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20 |
2 |
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40 + bestandene Orientierungsprüfung* |
3 |
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60 LP + bestandene Orientierungsprüfung |
4 |
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120 LP + bestandene Orientierungsprüfung |
5 |
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150 LP + bestandene Orientierungsprüfung |
6 |
* Eine vorläufige Zulassung ohne bestandene Orientierungsprüfung ist mit der Auflage möglich, die dazu fehlenden Leistungen im dritten Semester nachzuholen.
Für den Studiengang
Medien und Kommunikation
ist für die Zulassung in ein höheres Fachsemester die Vorlage folgender Leistungspunkte erforderlich:
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Zahl der angerechneten Leistungspunkte |
Semester, in das eingestuft wird |
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26 - 30 |
2 |
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56 - 60 |
3 |
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max. 84 |
4, 5, 6 |
Für den Studiengang
Wirtschaftsinformatik
ist für die Zulassung in ein höheres Fachsemester die Vorlage folgender Leistungspunkte erforderlich:
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Voraussetzungen |
Semester, in das eingestuft wird |
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Mindestens 30 Leistungspunkte |
2 |
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Mindestens 60 Leistungspunkte + Bestandene Orientierungsprüfung |
3 |
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Mindestens 90 Leistungspunkte + Bestandene Orientierungsprüfung |
4 |
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Mindestens 120 Leistungspunkte Bestandene Orientierungsprüfung |
5 |
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Mindestens 150 Leistungspunkte Bestandene Orientierungsprüfung |
6 |