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Einstufung höheres Fachsemester


 

 

Übersicht der notwendigen Leistungspunkte für die Einstufung ins höhere Fachsemester

(im WS 3. und 5. FS, im SoSe 2., 4. und 6. FS)

 

 
Die Anzahl der zu erbringenden Leistungspunkte für die immatrikulationsrechtliche Einstufung beruht auf Beschlüssen der jeweiligen Prüfungsausschüsse.

 

Für die Studiengänge:

  • Global Business Management

  • Informationsorientierte Betriebswirtschaftslehre

  • Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

  • Sozialwissenschaften

  • Wirtsschaftsingenieurwesen

    gelten die nachstehenden Einstufungen

    Zahl der angerechneten Leistungspunkte

    Semester, in das eingestuft wird

    30

    2

    60

    3

    90

    4

    120

    5

    150

    6

 

Für den Studiengang

 

  • Didaktik der Grundschule,
    Lehramt an Grundschulen

    ist für die Zulassung in ein höheres Fachsemester der Nachweisdie folgender Leistungspunkte erforderlich:


  • Zahl der angerechneten Leistungspunkte

    Semester, in das eingestuft wird

    20 - 39

    2

    40 - 69

    3

    70 - 109

    4

    110 - 149

    5

    150 - 180

    6


Wechsler in den Studiengang Lehramt an Grundschulen beachten bitte Folgendes:

Es können nur Prüfungsleistungen berücksichtigt werden, die den Modulgesamtprüfungen der Prüfungsordnung LPO UA 2012 entsprechen. Einzelne Modulteilprüfungen, die zusammen nicht einer Modulgesamtprüfung entsprechen, können nicht anerkannt werden. Zur Vereinfachung der Verfahren legen Sie der Bewerbung ggf. eine Bestätigung vom Fachvertreter über die Anerkennbarkeit der Modulgesamtprüfung bei.

 

Für den Studiengang 

 

  • Erziehungswissenschaft

    ist für die Zulassung in ein höheres Fachsemester die Vorlage folgender Leistungspunkte sowie der Nachweis einer bestandenen Orientierungsprüfung (außer für das 2. Fachsemester) erforderlich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Studiengang Erziehungswissenschaft vom 18.11.2009):


    Zahl der angerechneten Leistungspunkte

    Semester, in das eingestuft wird

    20

    2

    40 + bestandene Orientierungsprüfung*

    3

    60 LP + bestandene Orientierungsprüfung

    4

    120 LP + bestandene Orientierungsprüfung

    5

    150 LP + bestandene Orientierungsprüfung

    6




    * Eine vorläufige Zulassung ohne bestandene Orientierungsprüfung ist mit der Auflage möglich, die dazu fehlenden Leistungen im dritten Semester nachzuholen.

 

Für den Studiengang

  • Medien und Kommunikation

    ist für die Zulassung in ein höheres Fachsemester die Vorlage folgender Leistungspunkte erforderlich:

    Zahl der angerechneten Leistungspunkte

    Semester, in das eingestuft wird

    26 - 30

    2

    56 - 60

    3

    max. 84

    4, 5, 6

 

Für den Studiengang
 

  • Wirtschaftsinformatik

    ist für die Zulassung in ein höheres Fachsemester die Vorlage folgender Leistungspunkte erforderlich:

    Voraussetzungen

    Semester, in das eingestuft wird

    Mindestens 30 Leistungspunkte

    2

    Mindestens 60 Leistungspunkte + Bestandene Orientierungsprüfung
    (d.h. mindestens 30 LP aus den Bereichen GWI-1 bis GWI-5)

    3

    Mindestens 90 Leistungspunkte + Bestandene Orientierungsprüfung
    (d.h. mindestens 30 LP aus den Bereichen GWI-1 bis GWI-5)

    4

    Mindestens 120 Leistungspunkte

    Bestandene Orientierungsprüfung
    (d.h. mindestens 30 LP aus den Bereichen GWI-1 bis GWI-5)

    5

    Mindestens 150 Leistungspunkte

    Bestandene Orientierungsprüfung
    (d.h. mindestens 30 LP aus den Bereichen GWI-1 bis GWI-5)

    6