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Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und Studium


 

Grundsätzlich benötigen Sie zur Aufnahme eines universitären Studiums die allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Die Fachhochschulreife ("Fachabitur) vermittelt keinen direkten Hochschulzugang zu den hier angebotenen Studiengängen (nähere Informationen zum Hochschulzugang in Bayern).

 

Die Art der Hochschulzugangsberechtigung HZB (z. B. Abitur, BOS, FOS) regelt, ob ein Studiengang studiert werden kann.

 

A. Deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Für die deutsche HZB sind die Vorgaben der Qualifikationsverordnung verbindlich, eine Prüfung der eingereichten Zeugnisse erfolgt durch die Universität Augsburg. Bitte beachten Sie unbedingt als Absolventinnen und Absolventen der BOS/FOS, für welche Studiengänge Sie sich immatrikulieren können, wenn Sie die fachgebundene Hochschulreife erworben haben. Eine Zulassung zum Studium erfolgt bei zulassungsbeschränkten Studiengängen durch Bescheid, bei zulassungsfreien Studiengängen durch Überprüfung der Immatrikulationsvoraussetzungen bei der Einschreibung.


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B. Ausländische Hochschulzugangsberechtigung

Bei allen Bewerberinnen u. Bewerbern mit einer ausländischen HZB werden nach Eingang des Zulassungsantrages die entsprechenden Zeugnisse überprüft. Danach wird festgestellt, ob der gewünschte Studiengang studiert und gegebenenfalls ein Zulassungsbescheid erstellt werden kann.


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C. International Baccalaureate

Bewerberinnen und Bewerber mit IB-Diploma müssen den Erwerb ihrer Hochschulzugangsberechtigung durch (vorläufigen) Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern nachweisen. Spätestens zur Immatrikulation ist dann der endgültige Bescheid vorzulegen. Des weiteren sind auch ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen (Deutsch als A1-Language im higher level oder einen anerkannten Deutschnachweis)


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D. Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung -

 

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