In zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz, die eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung für die Aufnahme des gewünschten Studienganges besitzen. Ein Zulassungsbescheid wird hierbei nicht erstellt.
Der Studiengang Rechtswissenschaft ist erst ab dem 2. Fachsemester zulassungsfrei. Dem Antrag auf Zulassung für das 2. Fachsemester ist eine Immatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule beizufügen.
Beachten Sie bitte unbedingt ab 1. Dezember 2012 für das Fach Englisch (Unterrichtsfach Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien) sowie die Bachelorstudiengänge Anglistik/Amerikanistik und Angewandte Interkulturelle Sprachwissenschaft die wichtigen Informationen auf den Seiten der Anglistik.
Sollten Sie sich für ein Erweiterungsfach oder eine nachträgliche Erweiterung im Rahmen aller Lehramtsstudiengänge immatrikulieren wollen, geben Sie dies bitte bei der Einschreibung in der Studentenkanzlei an.
Ablauf der Bewerbung und Immatrikulation
Eingabe Ihrer Daten über die Online-Bewerbung der Universität Augsburg.
Nach dem Ausfüllen und Abschicken der Online-Bewerbung erhalten Sie Ihre Bewerbernummer (bitte unbedingt merken).
Minderjährige Studienbewerberinnen und -bewerber müssen bei der Einschreibung die Verpflichtungserklärung des/der gesetzlichen Vertreter(s) vorlegen.
Ausdruck des PDF - Anmeldeformulars mit Hinweisen (muss unterschrieben bei der Immatrikulation vorgelegt werden!).
Bitte das Bewerbungsformular nicht vorab an die Studentenkanzlei schicken, sondern erst zur Einschreibung mitbringen bzw. bei schriftlicher Immatrikulation mit allen für die Einschreibung notwendigen Unterlagen an die Studentenkanzlei senden.