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Informationen für Fachwechseler


Bei einem angestrebten Fachwechsel in einen zulassungsfreien Studiengang ist zuerst die Rückmeldung (02.01. 2013 bis 15.02.2013) durchzuführen, der Wechsel kann in der Zeit 15.04.2013 bis 26.04.2013 in der Studentenkanzlei mit dem ausgefüllten Antrag auf Umschreibung vollzogen werden. Das Gleiche gilt auch für ein Doppelstudium.

 

Bei einem angestrebten Fachwechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist zuerst eine Online-Bewerbung durchzuführen und der Antrag auf Zulassung mit den antragsbegründenden Unterlagen bis spätestens 15.01.2013, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Studentenkanzlei einzureichen.

Ebenso ist die Rückmeldung durchzuführen.

Bei einer Zulassung in den gewünschten Studiengang kann der Wechsel in der im Zulassungsbescheid genannten Frist in der Studentenkanzlei mit dem ausgefüllten Antrag auf Umschreibung vollzogen werden. Das Gleiche gilt auch für ein Doppelstudium.