Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.03.2006 werden zum Studium an einer deutschen Hochschule nur solche vietnamesischen Studienbewerber zugelassen, die das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei der deutschen Botschaft in Hanoi als Nachweis der in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz festgelegten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Erststudiums vorlegen können.