1) Ausfüllen des Online-Formulars („Abschluss im Ausland“ auswählen).
Die Online-Bewerbung ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie Ihre 8-stellige Bewerber-Nr. erhalten haben!
2) Ausdrucken des PDF, Ausfüllen und Unterschreiben des Zulassungsantrages
3a) Teilnehmer am Erasmus-Programm schicken diesen Zulassungsantrag per e-mail (nicole.hommen@aaa.uni-augsburg.de) oder Fax (Nr. +49-821/598-5875) an das Erasmus-Büro
3b) Stipendiaten des DAAD, der Fullbright-Kommission ... reichen diesen Zulassungsantrag zusammen mit der Stipendienzusage ein
3c) Teilnehmer einer anderen offiziellen Kooperation reichen diesen Zulassungsantrag und eine Bestätigung der Heimatuniversität über die Teilnahme an dem Austauschprogramm ein (per Post oder Fax)
3d) Wer an keinem offiziellen Austauschprogramm teilnimmt, sondern aus privater Initiative hier gastweise studieren will, reicht folgende Unterlagen ein:
1) Zulassungsantrag
2) Nachweis über bisherige Studienleistungen (Transcript of records)
3) Befürwortung seiner Heimatuniversität.
Jedoch müssen dafür die Studienbeiträge in voller Höhe vor der Einschreibung überwiesen werden.
[Günstiger kann es in diesem Fall sein, sich als ->Gasthörer einzuschreiben.Allerdings ist dies nur für "Vorlesungen" möglich (Ausnahme durch Genehmigung des Dozenten) und Prüfungsleistungen können in der Regel auch nicht erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie dann auch keinen Studentenstatus besitzen. Wenn Sie ein Visum brauchen, fragen Sie bitte unbedingt bei der Botschaft/Ausländerbehörde nach, ob ein Gaststudium möglich ist.]
Anschließend erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid mit Informationen über die Einschreibung.
Die Immatrikulation mit Studentenstatus erfolgt dann an der Universität Augsburg für ein Studium mit "Abschluss im Ausland" für maximal 2 Semester.
Und hier geht's nun zum