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Besonderheiten bei IB-Doploma und Zeugnissen aus China, Georgien, Iran, Mongolei und Vietnam


 

IB-Diploma: Bitte mit Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern einreichen.

 

Zeugnisse aus der VR China:

Vorzulegen sind neben den Deutschnachweisen

  • das APS-Zertifikat/die APS-Bescheinigung im Original und
  • die Zeugnisse aus China (Beglaubigungen des chinesischen Notars).

 

Zeugnisse aus Georgien:

Georgische Zeugnisse müssen von der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern anerkannt werden.

 

Zeugnisse aus dem Iran:

Iranische Zeugnisse müssen von der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern anerkannt werden.

 

Zeugnisse aus der Mongolei:

Zu den Zeugnissen ist das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) in Ulan Bator im Original vorzulegen.

 

Zeugnisse aus Vietnam:

Zu den Zeugnissen ist das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) in Hanoi im Original vorzulegen.

   

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