Wer sich mit ausländischen Zeugnissen oder einem IB-Diploma bewirbt (Bildungsausländer), benötigt in jedem Fall einen Zulassungsbescheid der Studentenkanzlei.
Der Antrag muss bis spätestens 15. Juli (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. spätestens 15. Januar (Bewerbung zum Sommersemester) bei der Universität Augsburg eingegangen sein. Bei Studiengängen mit NC (numerus clausus) und EF (Eignungsfestellungsverfahren) - siehe Studienangebot - sind dies Ausschlussfristen!
Ausnahme: Bewerbungen für Studiengänge ohne NC und ohne EF können Sie bis Ende September (WS) oder März (SS) einreichen, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung nachweisen.
Bitte beachten:
>Generelle Informationen über die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
>Übersicht über das Studienangebot der Universität Augsburg
Bitte informieren Sie sich durch Anklicken des jeweiligen Studienganges über Voraussetzungen (Eignungsprüfungen, diagnostische Einstufungstests...) und Inhalte, damit Sie den richtigen Studiengang auswählen können und sich rechtzeitig für entsprechende Tests anmelden. (siehe http://www.uni-augsburg.de/studentenkanzlei/eignung/)
>Viele Studiengänge können nur zum Wintersemester begonnen werden (WS), andere sollten zum WS begonnen werden (WS* - bitte beim jeweiligen Fachstudienberater nachfragen!)
>Einige Studiengänge sind zulassungsbeschränkt (NC).Die Bewerbungsfrist muss unbedingt eingehalten werden. Außerdem sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist eine anerkannte deutsche Sprachprüfung (siehe oben) nachweisen können. Da die Durchschnittsnote ein wichtiges Kriterium für die Vergabe der Plätze ist, empfehlen wir, bei der Zeugnisanerkennungsstelle einen Anerkennungsbescheid für Fachhochschulen (FH) anzufordern, da auf einem solchen Bescheid Ihre Durchschnittsnote ausgewiesen wird.
>Für die Studiengänge
ist das Bestehen des Eignungsfestellungsverfahrens Englisch erforderlich. Hierfür ist neben Ihrer Bewerbung kein gesonderter Antrag notwendig. Die Zulassung für die Teilnahme am Eignungsfestellungsverfahren Englisch erhalten Sie gleichzeitig mit dem Zulassungsbescheid der Studentenkanzlei (nicht bei deutschen Zeugnissen). Ihre Bewerbung muss jedoch bis spätestens 15. Juli (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. spätestens 15. Januar (Bewerbung zum Sommersemester) bei der Universität Augsburg eingegangen sein.
>Die Zentrale Studienberatung informiert Sie gerne über die Studiengänge der Universität Augsburg.
>Informationen zu
finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
Und hier geht's nun zum
ACHTUNG: Die Online-Bewerbung wird erst bearbeitet, wenn der schriftliche Zulassungsantrag dazu vorliegt. Sie werden unverzüglich schriftlich (oder per Email, wenn etwas fehlt) benachrichtigt.
Über den Status Ihrer Bewerbung informieren Sie sich bitte selbst hier: https://qis.zv.uni-augsburg.de/qisserver/rds?state=user&type=0&category=menu.browse&startpage=portal.vm.