Wer sich mit ausländischen Zeugnissen oder einem IB-Diploma bewirbt (Bildungsausländer), benötigt in jedem Fall einen Zulassungsbescheid der Studentenkanzlei.
Der Antrag muss bis spätestens 15. Juli (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. spätestens 15. Januar (Bewerbung zum Sommersemester) bei der Universität Augsburg eingegangen sein. Bei Studiengängen mit NC (numerus clausus) - siehe Studienangebot - sind dies Ausschlussfristen!
Ausnahme: Bewerbungen für Studiengänge ohne NC können Sie bis Ende September (WS) oder März (SS) einreichen, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung nachweisen.
Bitte beachten:
>Generelle Informationen über die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
>Übersicht über das Studienangebot der Universität Augsburg
Bitte informieren Sie sich durch Anklicken des jeweiligen Studienganges über Voraussetzungen (Eignungsprüfungen, diagnostische Einstufungstests...) und Inhalte, damit Sie den richtigen Studiengang auswählen können und sich rechtzeitig für entsprechende Tests anmelden. (siehe http://www.uni-augsburg.de/studentenkanzlei/eignung/)
>Viele Studiengänge können nur zum Wintersemester begonnen werden (WS), andere sollten zum WS begonnen werden (WS* - bitte beim jeweiligen Fachstudienberater nachfragen!)
>Einige Studiengänge sind zulassungsbeschränkt (NC). Die Bewerbungsfrist muss unbedingt eingehalten werden. Außerdem sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist eine anerkannte deutsche Sprachprüfung (siehe oben) nachweisen können. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Vergabe nach Durchschnittsnote. Bitte senden Sie zu diesem Zweck vollständige Unterlagen. Wenn Sie noch keine offizielle Durchschnittsnote haben, benötigen wir eine Fächer- und Notenübersicht.
Hinweis: Die Zeugnisanerkennungsstelle berechnet die Durchschnittsnote nur, wenn Sie einen Bescheid für Fachhochschulen beantragt haben.
>Die Zentrale Studienberatung informiert Sie gerne über die Studiengänge der Universität Augsburg.
>Informationen zu
finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
Und hier geht's nun zum
ACHTUNG: Die Online-Bewerbung wird erst bearbeitet, wenn der schriftliche Zulassungsantrag dazu vorliegt. Sie werden unverzüglich schriftlich (oder per Email, wenn etwas fehlt) benachrichtigt.
Über den Status Ihrer Bewerbung informieren Sie sich bitte selbst hier: https://qis.zv.uni-augsburg.de/qisserver/rds?state=user&type=0&category=menu.browse&startpage=portal.vm.