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DSH


Die Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung (DSH) ist an der Universität Augsburg nur dann möglich, wenn ein form- und fristgerechter Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt worden ist und die Universität Augsburg einen Studienplatz in Aussicht gestellt hat (bedingter Zulassungsbescheid mit Einladung zur DSH).

Externe Bewerbungen können aus Kapazitätsgründen nicht zugelassen werden.

Hierfür sind unter anderem auch Deutschkenntnisse auf B2-Niveau des Europäischen Referenzrahmens (ERR) nachzuweisen (mindestens 800 Stunden Deutschunterricht oder Prüfung "Mittelstufe 2").

Weitere Informationen zur DSH an der Universität Augsburg sowie den jeweiligen Prüfungstermin finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.