Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben (Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer), benötigen für einen Studiengangwechsel eine Zulassung der Studentenkanzlei.
Dabei wird unter anderem geprüft, ob mit Ihrer Hochschulzugangs-
berechtigung der gewünschte Studiengang studiert werden kann.
Die Bewerbung um einen Fachwechsel erfolgt online über den Link am Ende dieser Seite in 3 Schritten:
Abgabeschluss ist jeweils der 15. Juli (zum Wintersemester) und der 15. Januar (zum Sommersemester) für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC)! Für Studiengänge ohne NC kann der Antrag bis zum Vorlesungsbeginn gestellt werden.
Für den Ausdruck benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie aus dem Internet herunterladen können.
Wenn Sie sich für einen Studiengang mit Staatsprüfung (Lehramt, Rechtswissenschaft) bewerben möchten, müssen Sie zuvor Ihre Hochschulzugangs- berechtigung bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen und diesen Anerkennungsbescheid Ihrem Antrag auf Fachwechsel beifügen.
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchten, müssen Sie Unterlagen über ihren bisherigen Studienverlauf dem Antragsformular beifügen (anrechenbare Studienzeiten und -leistungen).
Wenn Sie zugelassen sind und ein Visum für Studienzwecke haben, müssen Sie sich vor der Umschreibung mit der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen und dort den Fachwechsel genehmigen lassen (den Vordruck erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid).
Die Umschreibung erfolgt dann bei Vorlage des Zulassungsbescheides mit dem Genehmigungsvermerk der Ausländerbehörde jeweils nach Semesterbeginn (siehe Termine) in der Studentenkanzlei.
Hinweis: Ein wiederholter Wechsel des Studiengangs, des Hauptfachs in einem Magister- oder Mehrfachbachelorstudiengang oder eines Unterrichtsfachs im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Bitte wenden Sie sich an Herrn Gohl.
Doppelstudium: Wenn Sie zu Ihrem ersten einen zweiten Studiengang hinzunehmen möchten, wenden Sie sich bitte mit dem ausgefüllten Antragsformular (DOWNLOAD) innerhalb der oben genannten Fristen direkt an die Studentenkanzlei.
Universität Augsburg
Studentenkanzlei
D-86135 Augsburg
Selbstbedienungsfunktionen:
Unter dem folgenden Link können Sie Ihre Bewerberdaten sowie den Status der Bearbeitung Ihrer Bewerbung einsehen und Ihr/e Antragsformular/e nochmal ausdrucken:
https://qis.zv.uni-augsburg.de/qisserver/rds?state=user&type=0&category=menu.browse&startpage=portal.vm.
Melden Sie sich hierbei mit folgenden Daten an:
Benutzername = <Ihre Bewerbernummer>,
Password = <Ihr Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ>.
Eine detailliertere Anleitung können Sie ebenfalls aufrufen.
Und hier geht's nun zum