- Abschlusszeugnis der Sekundarschule (Mittelschule, Highschool etc.)
- Wenn vorhanden: Abschlusszeugnis der Hochschule oder Studienbescheinigung (Fächer- und Notenübersicht, Transcript, Akademische Bescheinigung, Hochschulaufnahmeprüfung etc.)
- APS-Bescheinigung für Zeugnisse aus China, der Mongolei, Vietnam
- Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle unbedingt notwendig bei
- einem Studiengang mit Abschluss Staatsexamen (Jura und Lehramt)
- IB-Diploma
- Bei Promotionsstudium: außer den Zeugnissen ist noch die Betreuungszusage des Dozenten vorzuweisen (incl. der Stellungnahme, ob Deutschkenntnisse notwendig oder ausreichend sind)
Alle diese Nachweise müssen, wenn sie nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen, von einem
vereidigten Dolmetscher (er darf auch beglaubigen) übersetzt sein. Zeugnisse, die im Heimatland übersetzt und kopiert wurden, müssen den Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft im jeweiligen Land tragen.
KOPIEN werden nur akzeptiert, wenn sie amtlich beglaubigt sind (von Stadt-/Gemeindeverwaltungen oder Notaren, oder von sonstigen siegelführenden Einrichtungen wie z. B. Pfarrämtern ... und natürlich von der Stelle, die das Zeugnis ausgestellt hat) oder wenn das Original dazu vorgelegt wird!