Suche

Informationen zur Rückerstattung


Die Rückerstattung von bereits entrichteten Beiträgen (Studentenwerksbeitrag, Semesterticket, Studienbeitrag) erfolgt auf Antrag bei der Studentenkanzlei (bitte Quittung des bereits gezahlten Beitrags beilegen!).

Hier finden Sie eine Aufstellung, in welchen Fällen eine Rückerstattung möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass der Studienbeitrag nur rückerstattet werden kann, wenn form- und fristgerecht ein Antrag auf Befreiung von den Studienbeiträgen gestellt, und dieser genehmigt wurde.

 

pfeil nach rechts   Antrag auf Exmatrikulation

pfeil nach rechts   Antrag auf Rückerstattung