Das Abmelden von der Universität, die so genannte Exmatrikulation, kann zu jeder Zeit auf Antrag des Studierenden erfolgen.
Darüber hinaus muss die Universität aber auch unter bestimmten Voraussetzungen, die das Bayerische Hochschulgesetz vorgibt (siehe unten), die Exmatrikulation durchführen.
Unabhängig vom tatsächlichen Exmatrikulationsgrund sollte sich aber jeder Studierende formal exmatrikulieren, um so eine entsprechende Bescheinigung über die Exmatrikulation zu erhalten. Diese dient unter anderem als Nachweis zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einer erneuten Immatrikulation an einer anderen Hochschule.
Die Exmatrikulation wird in der Studentenkanzlei der Universität durchgeführt und kann auf eigenen Wunsch der Studierenden auch während des laufenden Semesters erfolgen.
Sofern die Exmatrikulation wegen eines Hochschulwechsels oder einer Unterbrechung des Studiums erfolgen soll, ist es empfehlenswert, sich immer zum Ende des laufenden Semesters zu exmatrikulieren, da hierdurch keine Unterbrechungszeiten hinsichtlich des Versicherungsschutzes entstehen.
Die Exmatrikulation wird durch Artikel 49 des Bayerischen Hochschulgesetzes sowie durch § 13 der Immatrikulationssatzung der Universität Augsburg geregelt, wobei im folgenden nur die drei häufigsten Gründe angeführt werden:
Der Studierende ist zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem er die Abschlussprüfung bestanden hat.
Der Studierende ist zu exmatrikulieren, wenn er eine erforderliche Orientierungs-, Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hat. Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen erstellt wird.
Der Studierende ist zu exmatrikulieren, wenn er bei der Rückmeldung die Zahlung fälliger Beiträge nicht nachweist oder eine nach der Meldeverordnung für die Krankenversicherung der Studenten vorzulegende Versicherungsbescheinigung aus eigenem Verschulden nicht einreicht.
Rückerstattung von Semesterbeiträgen
Sollten die Studienunterlagen (Studentenausweis mit Bibliotheksausweis und Semesterticket) bereits zugestellt worden sein, sind diese mit dem Exmatrikulationsantrag einzureichen.