Das Abmelden von der Universität, die so genannte Exmatrikulation, kann zu jeder Zeit auf Antrag der/des Studierenden erfolgen.
Darüber hinaus muss die Universität aber auch unter bestimmten Voraussetzungen, die das Bayerische Hochschulgesetz vorgibt (siehe unten), die Exmatrikulation durchführen.
Unabhängig vom tatsächlichen Exmatrikulationsgrund sollte sich aber jede/jeder Studierende formal exmatrikulieren, um so eine entsprechende Bescheinigung über die Exmatrikulation zu erhalten. Diese dient unter anderem als Nachweis zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einer erneuten Immatrikulation an einer anderen Hochschule.
Die Exmatrikulation wird in der Studentenkanzlei der Universität durchgeführt und kann auf eigenen Wunsch der/des Studierenden auch während des laufenden Semesters erfolgen. Eine Exmatrikulation kann in diesem Fall jedoch frühestens zum Tage des Antragseingangs, also nicht rückwirkend erfolgen.
Mit dem Exmatrikulationsantrag ist die Campus Card Augsburg (CCA) ohne Bargeldguthaben einzureichen. Ein Missbrauch von Studienbescheinigungen oder der CCA, die ein reguläres Studium ausweisen, obwohl die Exmatrikulation vorgenommen wurde, stellt einen strafrechtlichen Tatbestand dar.
Sofern die Exmatrikulation wegen eines Hochschulwechsels oder einer Unterbrechung des Studiums erfolgen soll, ist es empfehlenswert, sich immer zum Ende des laufenden Semesters zu exmatrikulieren, da hierdurch keine Unterbrechungszeiten hinsichtlich des Versicherungsschutzes entstehen.
Die Exmatrikulation wird durch Artikel 49 des Bayerischen Hochschulgesetzes sowie durch § 13 der Immatrikulationssatzung der Universität Augsburg geregelt, wobei im Folgenden nur die drei häufigsten Gründe angeführt werden:
Rückerstattung von Semesterbeiträgen (Studienbeitrag, Studentenwerksbeitrag, Semesterticketgebühr)
Rückerstattung von Geldbeträgen auf der Campus Card Augsburg (CCA)
Eventuell vorhandenes Kartenguthaben auf der CCA lassen Sie sich bitte vor der Exmatrikulation und Rückgabe der Karte durch das Studentenwerk Augsburg ausbezahlen. Beträge bis zur Höhe von € 50,00 können über die Aufwerter wieder ausbezahlt werden. Beträge über € 50,00 werden am Infopoint des Studentenwerks in der Mensa der Universität Augsburg ausbezahlt. Nur in Ausnahmefällen kann die Rückerstattung von Beträgen über € 5,00 schriftlich, zusammen mit der Exmatrikulation bei Beifügung der CCA, beantragt werden (Formular „Antrag auf Rückerstattung von Bargeldguthaben auf der CCA“).
Achtung: Für eine auf dem Postweg versandte CCA mit Geldguthaben übernimmt die Universität Augsburg keine Haftung!